Ex-Post: G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt Referenznummer der Bekanntmachung: 185/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de/themen
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: G.I.B. - Gemeinsam.Stark.VorOrt
Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie der KAoA-Steuerungsgremien in den Gebietskörperschaften bei der Im-plementierung der Verantwortungskette KAoA in NRW.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:[gelöscht]
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Berater*innen für die Prozessbegleitung im Rahmen des Projektes "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) zur freiberuflichen Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie der KAoA-Steuerungsgremien in den Gebietskörperschaften bei der Implementierung der Verantwortungskette KAoA in NRW.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist ein Beratungspool zur Prozessbegleitung und zur Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstellen und KAoA-Steuergremien in NRW. Der Beratungspool ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der je-derzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2023, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der/die Antragsteller*in die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist die/ der Anbietende in die Liste potenzieller Berater*innen aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für eine/n Berater*in trifft der/die Anwender*in und nicht der/die Auftraggeber*in.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe des Projekts sind die Kommunalen Koordinierungsstellen und die kommunalen Steuerungsgremien KAoA mit ihren beteiligten Strukturen. Ihre Funktion im Gesamtsystem von KAoA gilt es, weiter zu stärken, um jungen Menschen eine gute Ausgangssituation auf dem Ausbildungsmarkt zu ermöglichen und so dem Fachkräftemangel konsequent entgegenzuwirken.
Zur Bearbeitung der Herausforderungen am Übergang von der Schule in den Beruf haben sich in den letzten Jahren weitere kommunale sowie regionale Initiativen entwickelt, die jeweils wichtige Beiträge zur Lösung zielgruppenbezogener und struktureller Fragen beim Übergang Schule-Beruf leisten. Es gilt bestehende und neue Aktivitäten und Initiativen und die sich ergebenden Herausforderungen in Bezug auf KAoA miteinander zu vernetzen und zu einem Gesamtsystem auszubauen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Gemeinsam.Stark.VorOrt" (GSVO) ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot zur Implementierung der KAoA-Verantwortungskette vor Ort. Damit bietet GSVO die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung der KAoA-Verantwortungskette passgenau an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen und die Kooperationen der Verantwortungsgemeinschaft zu stärken.
GSVO soll aufbauend auf dem systematischen und flächendeckenden Ansatz von KAoA die am Übergang Schule-Beruf aktiven Akteur*innen mit ihren Strukturen auf kommunaler und in der Folge auch auf regionaler Ebene in einen abgestimmten Austausch- und Strategieprozess einbinden und somit das Zusammenwirken strategisch stärken.
Für die jungen Menschen der Region ergeben sich im Ergebnis kohärente Prozessketten mit "Hand in Hand"-Lösungen für ihre Übergangsfragen sowie abgestimmte Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Beratungs- und Übergangsangeboten.
Vertiefende Informationen können dem Kurzkonzept "Gemeinsam.Stark.VorOrt" (Anlage A) entnommen werden.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Kommunalen Koordinierungsstellen im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
E) VERFAHREN
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Aufnahme in den Beratungspool, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]
Das Projekt wird finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:[gelöscht]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 65 von 100 Punkten erreichen. Die Zulassungskriterien für die Aufnahme in den Beratungspool können Anlage 3 dieser Unterlagen entnommen werden.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Nachweis einer zertifizierten (systemi-schen) Ausbildung im Bereich Coaching / Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung und/oder Kooperationsmanagement
- Mitgliedschaft in einem Dachverband für Supervision / Coaching / systemische Beratung
- Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Organisations- bzw. Netzwerkberatung unter Durchführung themenbezogener Workshops, Moderation, Beratung und Weiterbildung von Gruppen und Teams, von Institutionen und Netzwerken
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Institutionen des öffentlichen Dienstes, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Übergang Schule - Beruf
- Nachweis Referenzprojekt der Organisations- und Netzwerkberatung mit Schwerpunkt in der Arbeitsmarktpolitik und /oder im Übergang Schule- Beruf
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.ff), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen können weiterhin hier abgerufen werden:
https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Die vollständig ausgefüllten können sodann an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
[gelöscht]
C. Auftragsvergabe
Da es sich hier um ein sog. Open-House-Verfahren handelt und im Rahmen dessen ein nicht-exklusiver-Rahmenvertrag abgeschlossen wird, hat jeder zugelassene Antragsteller die Mög-lichkeit, in den Pool aufgenommen zu werden und mit dem Auftraggeber eine Rahmenver-einbarung abzuschließen. Da sich dies im vorgegebenen Bekanntmachungsformular nicht abbilden lässt, ist im Punkt Auftragsvergabe der Auftraggeber genannt.
D. Gesamtwert
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auf-tragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRVGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]