Lieferung von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2022/07/17
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bodensee-wasserversorgung.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sipplingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 78354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bodensee-wasserversorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie
- Offener Liefervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie für 36 Abnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung im Netzgebiet von 8 Netzbetreibern
- integrierter Stromliefervertrag inkl. Netznutzung
- 7 Abnahmestellen mit atypischer Netznutzung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Offener Liefervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie für 36 Abnahmestellen mit registrierender
Lastgangmessung
- integrierter Stromliefervertrag inkl. Netznutzung
- 7 Abnahmestellen mit atypischer Netznutzung
Jahre 2024, 2025 und 2026
6,3 GWh p.a., Laufzeit 1 Jahr, optionale Verlängerung um 3 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschreibung und die anschließende Bewirtschaftung der Verträge erfolgt in deutscher Sprache. Alle beteiligten Personen müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sehr gut beherrschen.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Stromliefervertrag stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe von 3 % der erwarteten jährlichen Strombezugskosten brutto bereit. Die Bürgschaft ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung zu stellen und gleichzeitig die Bürgschaftsurkunde dem Auftraggeber auszuhändigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch, Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.