Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse -St. Peter u. a. Referenznummer der Bekanntmachung: 2- 573/19 – AZ .2. Teilcluster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse -St. Peter u. a.
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung der Gemeinden und Städte St. Peter und Hinterzarten
Los 1 - St. Peter II
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde St. Peter (St. Peter II). Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 11.12.2019 für das Projekt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant. Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR geplant. Planungsstand St. Peter IIBackbone- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.236 m- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 738 m OrtsnetzDer aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 171 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 37.188 m- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 26.667 m- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 156 m- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 30 Stück- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt gegen Vertraulichkeitsvereinbarung entsprechend mitgeteilt.
Los 2 - St. Peter Gewerbegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde St. Peter (Gewerbegebiet). Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 02.03.2020 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant. Planungsstand St. Peter Gewerbegebiet Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 15 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 648 m- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 1 Stück Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe gegen Vertraulichkeitsvereinbarung im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Los 3 - Hinterzarten Gewerbegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Hinterzarten (Gewerbegebiet). Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 02.03.2020 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant. Planungsstand Hinterzarten Gewerbegebiet Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 7 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 263 m Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt gegen Vertraulichkeitsvereinbarung entsprechend mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - St. Peter II
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - St. Peter Gewerbegebiet
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Hinterzarten Gewerbegebiet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).