Vertragsabschluss nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Kommunikationshilfen der PG 16 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1900446
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.novitas-bkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsabschluss nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Kommunikationshilfen der PG 16 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen
Die Novitas BKK beabsichtigt einen Vertrag über die Versorgung Ihrer Versicherten mit Kommunikationshilfen der Produktgruppe 16 gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Abs. 1 SGB V und aller mit der Leistungserbringung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen abzuschließen. Ein Vertragsabschluß begründet keinen Anspruch bzw. die Vergabe einer Mindestanzahl von Versorgungen oder einen Mindestauftragswert.
Der Vertrag umfasst folgende Produkte (Produktgruppe bis Untergruppen):
- 16.99.01 Einfache Kommunikationshilfen/Symbolsysteme
- 16.99.02 Statische Systeme mit Sprachausgabe
- 16.99.03 Dynamische Systeme mit Sprach- und Sichtausgabe
- 16.99.03 Dynamische Systeme mit integrierter Augensteuerung und Symbol- und/oder Schrifteingabe
- 16.99.04 Behindertengerechte Hardware zur Eingabeunterstützung
- 16.99.05 Behindertengerechte Software für Kommunikationssysteme
- 16.99.06 Halterungen für Kommunikationshilfen
- 16.99.99 Abrechnungspositionsnummern
Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können dem Vertrag je nach Vertragstyp entsprechend § 127 Abs. 2 SGB V während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten. Auch nach Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist sind jederzeit Vertragsverhandlungen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine gültige und registrierte Präqualifizierung für den Versorgungsbereich, für dass das Hilfsmittel abgegeben werden soll, zwingend erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Abs. 2, Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 126 Abs. 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur unter Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation).