RTW (Rettungswagen) Feuerwehr Mettmann Referenznummer der Bekanntmachung: ME-2022-0026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
RTW (Rettungswagen) Feuerwehr Mettmann
Auf- und Ausbau von drei RTW für die Feuerwehr Mettmann im Rahmen eines Finanzierungsleasings
Kreisstadt Mettmann
Amt für Feuerschutz und Rettungswesen
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
3 RTW im Rahmen eines Finanzierungsleasings
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
1. Der Leasinggeber muss nach ISO 9001 sowie ISO 14001 zertifiziert sein. Die entsprechenden Zertifikate sind nachzuweisen.
1. Der Bieter muss einen Nachweis über bisher gefertigte vergleichbare Fahrzeuge im Sinne dieser Ausschreibung erbringen
2. Werden Geräte "gleichwertig" angeboten, sind diese eindeutig zu nennen und eine Beschreibung mit Abbildung dem Angebot beizulegen. "Gleichwertige" Geräte ohne Beschreibung und Abbildung bleiben unberücksichtigt.
3. Los 1 a, Position 1.5: Ein ausführliches technisches Datenblatt ist beizulegen
4. Los 1 a, Position 1.26: Eine technische Beschreibung ist dem Angebot beizulegen.
5. Los 1 a, Position 3.1: Ein ausführliches technisches Datenblatt ist beizulegen.
6. Los 1 b, Position 2.13: Für das Material ist ein Nachweis der Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) nach DIN 4102 zu erbringen.
7. Los 1: Beschreibung und Datenblatt Fahrgestell
8. Los 1: Gewichtsbilanz
9. Los 1: Energiebilanz
10. Los 1: Dokumentation Fahrzeugelektrik (Schaltpläne)
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.