Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handelswaren für Kindertageseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022 A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/51/kreismaeuse/Traeger_Kreismaeuse_AoeR.php
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handelswaren für Kindertageseinrichtungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handelswaren für die Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) in Düren.
Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) Bismarckstr. 16 52351 Düren
Bei der Beschaffungsleistung handelt es sich um Handelswaren für Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet Düren über max. 4 Jahre.
Die Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) als Träger von derzeit 31 Kindertageseinrichtungen suchen für die Ausstattung ihrer Kindertageseinrichtungen einen geeigneten Lieferanten für Handelswaren für Kindertageseinrichtungen. Das prognostizierte Beschaffungsvolumen beläuft sich auf insgesamt 1.000.000 EUR für vier Jahre. Die Leistungsbeschreibung erfolgt auf Basis eines Warenkorbes, der wertmäßig die Top 50 Handelswaren enthält, die in den letzten 4 Jahren durch den Auftraggeber beschafft wurden.
Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 2 Jahre begrenzt und kann als Option durch den Auftraggeber verlängert werden. Die maximale Dauer von 4 Jahren der Rahmenvereinbarung, darf jedoch nicht überschritten werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber über die zweijährige Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption wird spätestens 6 Monate vor Vertragsende ausgeübt.
Der Auftrag wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix.
Hinweis: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.000.000 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Handelswaren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.jetzt-kommt-kurth.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDVYJ2F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).