HPLC-QToF-System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kofo.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPLC-QToF-System
Massenspektrometer (Masse-zu-Ladungsverhältnis bis 40.000) zur Detektion und Identifizierung von mittels HPLC getrennten Substanzen), inkl. Ionenquelle, HPLC-Komponenten, Software, weiterhin Kompatibiität zu vorhandener Software
Mülheim an der Ruhr
Für die Detektion und Identifizierung von HPLC-getrennten Reaktionsprodukten der Synthese-Forschungsgruppen des MPI für Kohlenforschung sollen ein Quadrupol-Flugzeit-Massenspektrometer zur Kopplung mit HPLC und zwei HPLC-Pumpen angeschafft werden. Obwohl die vollständige analytische Charakterisierung von Reaktionsprodukten in der Kohlenforschung in Zusammenarbeit mit verschiedenen analytischen Serviceabteilungen durchgeführt wird, muss die Identifizierung und Qualifizierung von Zielmolekülen mit bekannten Strukturen und auch unbekannten Produkten im Vorfeld durchgeführt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn eine präparative HPLC-Isolierung erforderlich ist, um bestimmte Verbindungen aus (Roh-)Produktgemischen zu isolieren, da eine sinnvolle HPLC-Fraktionierung auf der Kenntnis der entsprechenden Elutionsfenster beruht. Für diese Aufgaben wird seit vielen Jahren die analytische HPLC in Verbindung mit der Massenspektrometrie eingesetzt. Die Kopplung der Massenspektrometrie an moderne HPLC-Geräte erfordert schnelle Messzyklen des MS, da die Peakbreiten moderner HPLC-Trennungen im Bereich von wenigen Sekunden liegen. Daher sind kurze Datenerfassungszyklen (z. B. für MS/MS-Experimente) für zuverlässige Analyseergebnisse und einen hohen Probendurchsatz unerlässlich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Seit einiger Zeit sieht sich die Chromatographieabteilung mit dem Trend zu Verbindungen mit höherem Molekulargewicht und einem erhöhten Bedarf an ungezielter Produktcharakterisierung konfrontiert. Zielverbindungen der organischen und natürlichen Synthese sowie der Organokatalyse weisen aufgrund der höheren Komplexität der Edukte, Produkte oder Katalysatoren selbst oft höhere Molmassen auf. So müssen z. B. Nebenreaktionen der Peptid- oder Proteinmodifikation identifiziert und in präparativen Mengen isoliert werden. Hierfür ist die HPLC mit MS-Detektion zur Optimierung der HPLC-Parameter und Isolierung des Produkts mittels präparativer HPLC ein vielseitiger Weg. Was das MS-Backend betrifft, so werden einfach geladene Ionen mit m/z < 2000 typischerweise mittels Quadrupol-MS nachgewiesen. Für Verbindungen mit m/z < 3000 wird in unserem Labor derzeit eine Quadrupol-Iontrap-Flugzeit-MS (IT-ToF-MS) eingesetzt. Im Falle von mehrfach geladenen Ionen wie Peptiden oder Proteinen ermöglicht die hohe Massengenauigkeit der ToF-MS deren Identifizierung. Darüber hinaus ermöglichen die genauen m/z-Daten von MS/MS-Ionenfragmenten oft eine zuverlässige Aufklärung der Molekülstruktur und sind somit ein wesentlicher Schritt zur Identifizierung von HPLC-Peaks.
Die Wissenschaftliche Abteilung ist ausschließlich mit analytischen Geräten des Herstellers ausgestattet, die untereinander kompatibel sein müssen. Die Anwender*innen sind in der Wartung, der Kalibrierung, der Ausführung von Systemtests an diesen Geräte geschult. Dazu werden u. a. regelmäßig Schulungen beim Hersteller Shimadzu besucht bzw. durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fertigung und Lieferung eines HPLC-QTof Systems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.shimadzu.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).