Gemeinschaftsverpflegung Kinderhaus Bretzfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000972
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretzfeld
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bretzfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinschaftsverpflegung Kinderhaus Bretzfeld
Rahmenvertrag über die Lieferung und Herstellung von Mittagsverpflegung sowie Übernahme weiterer Dienstleistungen für das Kinderhaus der Gemeinde Bretzfeld zum 01.09.2022
Mit dem Pächter wird ein Rahmenvertrag zur Bewirtschaftung der Küche des Kinderhauses in Bretzfeld abgeschlossen.
Der Rahmenvertrag bezieht sich auf die Lieferung von regenerierfähigen Speisen und sonstigen Lebensmitteln sowie Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen der Her- und Fertigstellung der Mittagsverpflegung inklusive Nachmittagsimbiss für das
Kinderhaus Bretzfeld
Kirchstr. 30
74626 Bretzfeld
Die geforderten Leistungen umfassen die verzehrfertige Bereitstellung von Speisen zur Versorgung der Essensteilnehmer und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die hierfür erforderlich sind und in den Ausschreibungsunterlagen konkretisiert werden. Der Leistungsbeginn ist geplant zum 01.09.2022.
Der Verpächter/Auftraggeber hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.08.2026 zu verlängern.
Die Details zur Ermittlung des Wertungspreises finden sich in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie im Leistungsverzeichnis / Preisblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinschaftsverpflegung Kinderhaus Bretzfeld
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland