2804/2020_TWP_Ortenau Referenznummer der Bekanntmachung: 2804/2020_TWP_Ortenau

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenau-klinikum.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR2M7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR2M7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2804/2020_TWP_Ortenau

Referenznummer der Bekanntmachung: 2804/2020_TWP_Ortenau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 (§ 3 HOAI) gem. § 49 HOAI für das Projekt "Abschnittsweiser Ersatzneubau Betriebsstelle Lahr" im Rahmen der Agenda 2030.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:

Ortenau Klinikum Betriebsstelle Lahr Klostenstraße 19 77933 Lahr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 49 HOAI für das Projekt Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030.

Das Ortenau Klinikum ist mit rund 5.800 Mitarbeitern der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg.

Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda 2030 saniert und in Teilneubauten auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.

Das Klinikum Lahr wird ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1.400 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22.500 vollstationäre und 28.000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431 Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen

Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch medizinische Kompetenzzentren. Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 26.500 m² mit einem Investitionsvolumen

von ca. EUR 183 Mio. brutto (davon entfallen in einer ersten Grobschätzung ca. EUR 10 Mio. auf die Medizintechnik) veranschlagt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/08/2022
Ende: 30/08/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Planerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer

bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen de weiteren angebotenen, nicht von der ersten Beauftragungsstufe erfassten Leistungsstufen hat der AN entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der AG diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder

vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung von weiteren Leistungsstufen besteht vorbehaltlich anderer Regelungen dieses Vertrages nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der

Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter

- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;

- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;

- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB;

- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB;

- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1

Nr. 7 GWB;

- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;

- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung EU Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland);

- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;

- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt;

- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;

- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;

- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der

Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche

Mitglieder der Bietergemeinschaft.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten);

- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der

Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder

eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Der jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss durchschnittlich EUR 650.000,00 netto betragen haben;

- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der

Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder

eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über die Anzahl durchschnittlich Beschäftigter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die diesbezügliche Anzahl an Ingenieuren TWP

- Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:

- Angabe der Projektbezeichnung;

- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;

- Angabe des Auftraggebers;

- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);

- Angaben zum Projekt

- Ausführungszeitraum inklusive Zeitpunkt der Inbetriebnahme (MM/JJJJ);

- des Projektvolumens (KGR 200 bis 600) und des Auftragswerts;

- Projektbeschreibung.

Es muss eine vergleichbare Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbildes TWP für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare

Gebäude nachgewiesen werden, die die Mindestbedingungen erfüllt und zwischen dem 01.01.2015 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurde. Es muss sich jeweils um einen Umbau und/oder Erweiterung bei laufendem Betrieb handeln. Der AN muss mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6

beauftragt gewesen sein. Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) muss größer 16,0 Mio. EUR netto sein.

Vergleichbar ist auch eine Referenz, die nur einen von mehreren Bauabschnitten darstellt, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Bauabschnitt erfüllt sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Angabe von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbildes TWP für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude, die zwischen 01.01.2015 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurden. Als vergleichbar

angesehen werden Leistungen mit einem Projektvolumen (KGR 200 bis 600) größer 16,0 Mio. EUR netto.

- durchschnittliche Anzahl der Ingenieure TWP jeweils mindestens 5 in den letzten drei abgelaufenen

Kalenderjahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Vgl. Ziff. III.1.1).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 09:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR2M7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr

als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die

folgenden Regelungen des GWB:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich

in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

8 / 8

Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen

werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf

10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf

den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge

können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den

Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert,

dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte

geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen

beeinträchtigen könnte.

§ 135 GWB Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht

ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022

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Dettenheim
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Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
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Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
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Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
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Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Ebringen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
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Ellwangen
Elzach
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Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Eschenbach
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Forbach
Forchtenberg
Forst
Frankenhardt
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Frickenhausen
Frickingen
Fridingen an der Donau
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Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg-Hattenweiler
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herdwangen-Schönach
Hermaringen
Herrenberg
Herrischried
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenfels
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hülben
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Igersheim
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Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Ingoldingen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
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Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
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Karlsdorf-Neuthard
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Kastl (Lauterachtal)
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Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
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Knittlingen
Köngen
Königheim
Königsbach-Stein
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Königsfeld
Konstanz
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Kornwestheim
Kraichtal
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Künzelsau
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Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
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Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
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Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberrot
Obersontheim
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ofterdingen
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
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Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
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Owen
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Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pliezhausen
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Plüderhausen
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Ratshausen
Rauenberg
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