Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Jakob-Muth-Schule des Kreises Heinsberg, Förderschule mit Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und zurück.
Die Schülerbeförderung soll mit Kleinbussen und Personenkraftwagen schultäglich (montags bis freitags) Schüler/innen aus dem Kreisgebiet Heinsberg zum Hauptstandort Gangelt erfolgen.
Janusz-Korczak-Schule Siemensstraße 2 52525 Heinsberg
siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe des Schülerspezialverkehrs der Janusz-Korczak-Schule wurde am 11.01.2022 für den Leistungszeitraum ab dem Schuljahresbeginn 2022/2023 im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 03.03.2022 gingen keine Angebote ein. Mit Datum vom 22.03.2022 erfolgte sodann ein erneutes offenes Vergabeverfahren. Zum Submissionstermin am 26.04.2022 gingen daraufhin jedoch erneut keine Angebote ein, sodass auch diese Ausschreibung aufgehoben werden musste.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert wurden.
§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist nur dann anwendbar, wenn das vorangegangene Verfahren ein offenes oder nicht offenes Verfahren im Sinne von § 119 Abs. 3 und Abs. 4 GWB war. Wie v.g. dargestellt, fanden zuvor jeweils zwei offene Vergabeverfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV statt, die gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben werden mussten.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 2.HS VgV nicht zur Verfügung, wenn die Auftragsbedingungen des vorangegangenen Verfahrens grundlegend geändert werden. Eine solche Änderung der Vergabeunterlagen liegt nicht vor.
Der Auftrag zur Beförderung der Schüler/innen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs muss zudem zügig vergeben werden, da die Schüler/innen der Janusz-Korczak-Schule zum Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 (10.08.2022) befördert werden müssen und die entsprechend noch zu erstellenden Fahrpläne frühzeitig dem Unternehmer für seine Planung zur Verfügung gestellt werden müssen. Zudem muss dem Unternehmen, die Möglichkeit gegeben werden ggfs. noch Fahrzeuge zu beschaffen und Fahr- und Begleitpersonal einzustellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Omnibusbetrieb Wilh. von den Driesch e.K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldfeucht
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYDYN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.