Bereitstellung eines Messengers & Kollaborationswerkzeugs für die operative polizeiliche Ermittlungsarbeit
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Messengers & Kollaborationswerkzeugs für die operative polizeiliche Ermittlungsarbeit
Bereitstellung eines Messengers & Kollaborationswerkzeugs für die operative polizeiliche Ermittlungsarbeit, inkl. Schulung, Installationssupport, Upgradesupport, 2500 Lizenzen, erweiterbar auf bis zu 10500 Lizenzen
Wiesbaden
Bereitstellung eines Messengers & Kollaborationswerkzeugs für die operative polizeiliche Ermittlungsarbeit, inkl. Schulung, Installationssupport, Upgradesupport, 2500 Lizenzen, erweiterbar auf bis zu 10500 Lizenzen
2500 Lizenzen wurden beauftragt. Optional kann auf bis zu 10500 Lizenzen erweitert werden.
Zu II.1.7: Der Veröffentlichung des korrekten Auftragswerts stehen berechtigte Interessen des Auftragnehmers entgegen. (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Lösung muss ein Höchstmaß an Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten. Eine solche Möglichkeit der integrierten Echtzeit-Kollaboration und -Kommunikation soll dabei über mit dem Internet verbundene, dienstlich bereitgestellte und geschützten (nicht jedoch für VS vorgesehenen) Notebooks, stationären Rechnern,
Smartphones sowie Tablets (und damit auch betriebssystemübergreifend) genutzt und in besonders gesicherten Betriebsumgebungen mit Anbindung ans Internet innerhalb des BKA eigenständig betrieben werden können.
Hierzu hat das Bundeskriminalamt sich ausführlich mit dem Marktangebot an Messengern beschäftigt und mit den technischen/fachlichen Anforderungen abgeglichen.
Aussichtsreiche Alternativen, z.B. poMMes, mit behördlichem Ursprung, und Lösungen bei denen es bereits Rahmenvereinbarungen des Bundes gibt, wurden dabei besonders genau geprüft und in der praktischen Umsetzung getestet.
Dabei wurden auch Pilottests, also Installationen und umfangreiche Nutzertests durchgeführt. Im Ergebnis erfüllt nur eine Lösung von AWS sämtliche Anforderungen.
Insbesondere bei der Anzahl möglicher Call-Teilnehmer, der Sprach-Qualität und der beim BKA stark genutzten Bot-Fähigkeit (automatisierte Funktionen) sowie der Möglichkeit, die Installation auf BKA-eigenen Servern durchzuführen, zeigten die Tests deutliche und nicht akzeptable Einschränkungen bei den Mitbewerbern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung eines Messengers & Kollaborationswerkzeugs für die operative polizeiliche Ermittlungsarbeit
Ort: Seattle
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Internet-Adresse: https://aws.amazon.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB
kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union geltend gemacht werden.