Abschleppmaßnahmen für die Stadt Essen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20190109-005794
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppmaßnahmen für die Stadt Essen
Abschluss eines Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Gebiet 1
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Gebiet 2
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Gebiet 3
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Gebiet 4
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Gebiet 5
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Gebiet 6
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Gebiet 7
Abschluss eines dreimonatigen Vertrages für Abschlepp-, Sicherstellungs- und Versetzungsmaßnahmen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge/Anhänger sowie deren Verwahrung bis zur Abholung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden, endet also spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Um die Leistungserbringung für einen längeren Zeitraum sicherzustellen, hat die Stadt Essen in einem europaweiten Offenen Verfahren am 30.05.2022 (Bekanntmachungsnummer 2022/S103-289530) den Rahmenvertrag für die Abschleppmaßnahmen veröffentlicht. Zum Zwecke einer ununterbrochenen Leistungserbringung, bis zum Abschluss des EU-weiten Offenen Verfahren, war jedoch der Abschluss eines Vertrages für den Übergangszeitraum zwingend erforderlich. Denn ohne Vertragspartner für die hier gegenständliche Leistung könnten rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge nicht abgeschleppt werden. Rechtswidrig abstellte Fahrzeuge (z.B. in Feuerwehreinfahrten) stellen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Stadt Essen hat, aus ihren Pflichtaufgaben ergebend, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Oberste Priorität war somit die unverzügliche Beauftragung von geeigneten Dienstleistern. Eine vorherige Bekanntmachung des Auftrages, selbst unter Ausschöpfung von verkürzter Fristsetzung, mit zeitlich einhergehender Verzögerung war zur Vermeidung von Gefahrensituationen im vorliegenden Fall nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 2
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 3
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 4
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 5
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 6
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebiet 7
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigenVergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.