Realisierungswettbewerb „Bahnhofsvorplatz Schötmar“
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-bad-salzuflen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Bahnhofsvorplatz Schötmar“
Die Stadt Bad Salzuflen möchte im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms „Vielfältiges Schötmar“ den Bahnhofvorplatz im Stadtteil Schötmar neugestalten. Der Bahnhof befindet sich im Zentrum von Schötmar und ist ungefähr zwei Gehminuten vom Innenstadtbereich entfernt.
Der vorgelagerte Bahnhofsvorplatz ist derzeit als überwiegend vom ruhenden Verkehr dominierte Fläche geprägt. Er besitzt eine geringe Aufenthaltsqualität, mit einer geringen Anzahl an Stadtmobiliar und einer uneinheitlichen Oberflächengestaltung. Am Bahnhof befinden sich Fahrradabstellanlagen, eine Ladestation für E-Autos sowie eine Fahrradreparaturstation.
Neben dem Bahnhofsvorplatz und angrenzend an das Wettbewerbsgebiet befinden sich die Uferbereiche des Flusses Bega. Dieser ist topographisch niedriger gelegen und weitestgehend in einem natürlichen Zustand. Bauliche Eingriffe stellen eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds sowie ein kleiner Treppenlauf zur Bega dar. Die Bega schließt westlich an das Gebiet an und ist derzeit nur im geringen Maße in den Stadtraum integriert. Südlich des Wettbewerbsgebietes werden die Uferbereiche und das Gewässer durch einen Kanuverleih genutzt.
Der Wettbewerb verfolgt zum einen das Ziel den Bahnhofsvorplatz gestalterisch aufzuwerten und somit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums zu verbessern. Zum anderen soll die Flusslandschaft an der Bega erlebbar gemacht und in den Stadtraum integriert werden. Hierbei spielt sowohl der Zugang zum Wasser als auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität eine zentrale Rolle. Insgesamt sollen die Planungen ebenfalls dazu beitragen den Fahrrad- und Fußverkehr zu stärken.
Zur Findung einer überzeugenden Planungsidee und eines:r kompetenten Planungspartner:in lobt die Stadt Bad Salzuflen für das Planungsareal einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Formalleistungen
- Leistungs- und Programmerfüllung
Gestalterisches Konzept
- Qualität des freiraumplanerischen Gestaltungskonzeptes
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierearmut
- Nachhaltigkeit, Anforderungen durch den Klimawandel
- Einbindung in das Städtebauliche Umfeld / Anbindung an den Bestand
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10967
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.gm013.la/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.annabau.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]