Bewachungsdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: VADS 2021/8
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienstleistung
Erbringung von Pforten-, Bewachungs- und Kontrolldienst
Max-Planck-Institut für Festkörperforschung
Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme
Heisenbergstraße 1 - 9
70569 Stuttgart.
Der Auftragnehmer sichert den kompletten Campus der Max-Planck-Institute Stuttgart mit einer Außenfläche von über 70.000 m². Dazu gehört das Gelände nebst allen Bebauungen, insbesondere 5 Bauteile mit einer Bruttogeschoßfläche von 95.700 m². Hierbei handelt es sich um eine extrem hochwertige Gebäudestruktur mit einem Anteil an hochinstallierter Labor- und Technikfläche von mindestens 75%.
Der Vertrag beginnt am 01.07.2022 und hat eine feste Vertragslaufzeit von zunächst 2 Jahren. Sollte der AG nicht mit Vorlauf von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigen verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Die maximale Laufzeit ist 5 Jahre, so dass der Vertrag in jedem Fall am 30.06.2027 endet ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungsdienstleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind müssen innerhalb einer Frist von dreißig Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer durch eine entsprechenden Vergabenachprüfungsantrag geltend gemacht werden. Vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens steht es einem am Auftrag interessierten Unternehmen frei , die Verletzung von Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu rügen; die vorgenannte Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrags bleibt jedoch unberührt.