Technische Ausrüstung Bandeindicker - Umbau und Erweiterung der Hauptkläranlage Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0599-66
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung Bandeindicker - Umbau und Erweiterung der Hauptkläranlage Münster
Lieferung und Montage eines Bandeindicker (Fabrikat Bellmer / max. Durchsatzleistung: 130 m3/h und 800 kgTS/h) zur maschinellen Überschussschlammeindickung einschl. Schaltanlagen.
Hauptkläranlage Münster Zum Heidehof 72 48157 Münster
Demontagearbeiten
Bandeindicker: Qmax.=130 m3/h und 800 kgTS/h
Polymeranlage: 2x2.000 Liter als Pendel- oder Umfüllanlage
Dünnschlammpumpe als Excenterschneckenpumpe: 25 - 130 m3/h
Dickschlammpumpe als Excenterschneckenpumpe: 5 - 20 m3/h
Edelstahlrohrleitungen DN50 bis DN200: ca. 40 m
Armaturen (Absperrschieber, RSK usw.): ca. 14 Stück
elektromotorische Stellantriebe: 3 Stück
magn. induktive Mengenmessgeräte: 4 Stück
TS-Messung: 1 Stück
Schaltschrankfelder: 8 Stück
Automatisierungstechnik einschl. Programmierarbeiten
Ausführungsbeginn:
Baustelleneinrichtung: ab 15.06.2023
Ausführungsende:
Inbetriebnahme: 12.02.2024
Detaillierte Ausführungsfristen:
Beginn VE07 Baustelleneinrichtung:
ab 15.06.2023
Aufstellung Bandeindicker 2, Pumpen FHM-Station 2:
bis 11.09.2023
Inbetriebnahme Bandeindicker 2 mit Probebetriebsphase:
bis 24.10.2023
Start Umbau vorhandener Bandeindicker 1 mit FHM-Station 1:
ab 25.10.2023
Inbetriebnahme / Probebetriebsphase vorhandener Bandeindicker 1 mit neuer Schaltanlage einschl. FHM-Anlage 1:
bis 12.02.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal
(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen)
- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW,
- Besondere Vertragsbedingungen,
- Ergänzungen zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Falls Sie -als entsprechend anerkannter Inklusionsbetrieb- ein Angebot (selbst oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft) abgeben, legen Sie bitte mit dem Angebot eine Aufstellung in Form einer Eigenerklärung vor, welche Leistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses durch den Inklusionsbetrieb/die Inklusionsabteilung und deren geförderten Mitarbeitenden zur Ausführung gelangen werden. Diese Positionen müssen eine Aufschlüsselung in Kostenarten (Lohn, Stoffe, Geräte, Sonstiges) enthalten. Eine Nachforderung dieser Erklärung im Rahmen der Angebotsprüfung erfolgt gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A nicht!
Die Auftraggeberin behält sich eine Prüfung vor, inwieweit die Ausführung/Herstellung der angebotenen Leistungen zu einem wesentlichen Teil durch den Inklusionsbetrieb erfolgen soll (vgl. Ziffer 2.4.3 Abs. 2 des o.g. Erlasses) und inwieweit die Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach §§ 2 Abs. 3, 6a Abs. 1 S. 1 VOB/A für die benannten Leistungen beim Inklusionsbetrieb tatsächlich gegeben ist.
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHPX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html