Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude) - Schließsystem Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-090/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innovation-spin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude) - Schließsystem
Der Kreis Lippe – Bildung, die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe und die Technische Hochschule OWL beabsichtigen gemeinsam ein Gebäude, das InnovationSPIN, zu errichten. Dazu wurde die Projektgesellschaft InnovationSPIN Lemgo GmbH gegründet. Die InnovationSPIN Lemgo GmbH fungiert als Bauherr und Auftraggeber für den Zeitraum der Realisierung des Projektes. Hier werden nun die Leistungen wie unter II.2.4) beschrieben ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um die Zutrittskontrolle und Schließanlage bestehend aus mechanischer Schließanlage mit ca. 31 Zylindern und ca. 56 Blindzylindern Cloud-basierte Zutrittsverwaltung mir ca. 85 Kartenlesern und ca. 115 Offline-Zylindern und ca. 500 Chipkarten 176 Schließfächer in Schränken mit zur Schließanlage kompatiblen Schlössern Kompatibilität mit NFC / BLE und App für Mobiltelefone. Es ist ausschließlich die Abgabe eines elektronischen Angebotes zugelassen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A EU nicht zugelassen.
Europäische Fonds für regionale Entwicklung – EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.