Sanierung Renchtalschule Oberkirch Referenznummer der Bekanntmachung: 1785
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ortenaukreis.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Renchtalschule Oberkirch
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß §§ § 34 HOAI, zur Sanierung der Renchtalschule in Oberkirch.
77704 Oberkirch
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung der Renchtalschule, Hansjakobstraße 7, 77704 Oberkirch, bestehend aus der energetischen Sanierung der Gebäudehülle sowie Maßnahmen im Innenbereich, die mit den Maßnahmen der energetischen Sanierung der Gebäudehülle in Zusammenhang stehen.
Das Schulgebäude der „Renchtalschule“ wurde im Zusammenhang mit dem Gebäudekomplex der Realschule Oberkirch im Jahr 1962 errichtet und im Lauf der Jahrzehnte immer wieder in Teilbereichen umgebaut oder saniert.
Im Jahr 2020 wurden die beiden bis dahin separaten Baukörper der Renchtalschule sowie des Hauptbaus der Realschule durch einen Neubau („Gelenkbau“) miteinander verbunden, in dem – neben Funktionen für den Ganztagesbetrieb von Realschule und Renchtalschule – auch eine gemeinsame Heizzentrale mit Erdgas-Blockheizkraftwerk und Erdgas-Spitzenlastkessel untergebracht ist. Die Objektplanungsleistungen für den Neubau wurden durch das Architekturbüro Herrmann + Bosch Architekten, Stuttgart, erbracht.
Im Zuge der Errichtung des „Gelenkbaus“ wurde die baugleiche Realschule in den letzten Jahren komplettsaniert. Die Sanierung der Realschule soll als Vorbild für die Renchtalschule dienen, die dortigen Erfahrungen sollen in die Sanierung miteinfließen. Die Objektplanungsleistungen für die Komplettsanierung der Realschule wurden durch Herrn Markus Schenk, Architekt, Oberkirch, erbracht.
Im Juli 2021 wurde durch die Ortenauer Energieagentur GmbH, Offenburg, in Anlehnung an die Ergebnisse der energetischen Sanierung der Realschule Oberkirch ein Energiekonzept für die Sanierung der Renchtalschule zum KfW-Effizienzgebäude 55 entwickelt.
Im September 2021 erfolgte durch Herrn Markus Schenk, Freier Architekt, Oberkirch, das Büro pfe gmbh a. müller (Elektro), Bühl-Neusatz, sowie das Büro werndl gmbh (HLS), Oberkirch, auf Basis der Erfahrungswerte aus der energetischen Sanierung der baugleichen Realschule eine Maßnahmenbeschreibung mit Kostenschätzung (KG 300, 400 und 700) für die Sanierung der Renchtalschule.
Darüber hinaus liegen keine weiteren Objekt- oder Fachplanungsleistungen für die Baumaßnahme vor.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 3.810 m2, die Netto-Raumfläche (NRF) beträgt insgesamt ca. 3.385 m2. Der Brutto-Rauminhalt des Gebäudes beträgt ca. 14.890 m3.
Auf Grundlage von Erfahrungswerten bei der energetischen Sanierung der baugleichen Realschule wurden als vorläufiger Kostenrahmen Baukosten in Höhe von ca. 3,835 Mio. EUR brutto ermittelt (Baukosten Kostengruppe 300/400/700, Preisstand 9/2021). Davon entfallen auf die Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ca. 1,783 Mio. EUR brutto und auf die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) ca. 1,39 Mio. EUR brutto. Als Kostenanteil für die Kostengruppe 300/400 kann von vorläufig anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 2,27 Mio. EUR netto ausgegangen werden, die der vorläufigen Honorarberechnung zugrunde gelegt werden.
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind nun weitere Leistungen der Gebäudeplanung zur Sanierung der Renchtalschule erforderlich.
Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden, Baubeginn soll im März 2023 erfolgen.
Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor. Die zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI
- Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 HOAI, Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI optional.
- eine stufenweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 2 bis 4 - ist vorgesehen.
- Der Auftraggeber geht von einer Zuordnung zu Honorarzone III Mindestsatz und einem Umbauzuschlag von 20 % aus.
- besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Die o. g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option der stufenweisen Beauftragung oder derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 5 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrags sollen zuerst die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Beauftragung der besonderen Leistungen vor. Es kann ggf. auch nur die Beauftragung einzelner besonderer Leistungen erfolgen.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Eignungskriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) — durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der
Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
< 0,5 Mio.: 1 Punkt,
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte,
> 1,0 Mio.: 5 Punkte..
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen Leistungsfähigkeit“ beträgt in Summe mind. 6 Punkte.
Eignungskriterium „Technische Leistungsfähigkeit“
Anzahl der Berufsträger (BT / Architekten) - durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3 Geschäftsjahre.
— Bis 2 BT: 1 Punkt,
— 3 bis 4 BT: 3 Punkte,
— Über 4 BT: 5 Punkte.
Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen" - Nachweis durch Referenzprojekte
Referenzprojekt Kategorie A — Neubau oder Umbau/Sanierung Schulgebäude (vergleichbares Projekt, auch
Bildungsbau)
— mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI,
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI,
— Baukosten KG 300/400: mind. 1,0 Mio. EUR netto,
— Angabe BGF (mindestens 500 qm),
— Übergabe Gebäude an den Nutzer nach 31.12.2010 bis 30.4.2022,
— Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner).
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B — Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude mit öffentlichem
Auftraggeber
— mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI,
— Baukosten KG 300/400: mind. 1,0 Mio. EUR netto,
— Angabe BGF (mindestens 500 qm),
— Übergabe Gebäude an den Nutzer nach 31.12.2010 bis 30.4.2022,
— Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 6 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C — Neubau oder Umbau/Sanierung allg. Nicht-Wohngebäude
— mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI,
— Baukosten KG 300/400: mind. 1,0 Mio. EUR netto,
— Angabe BGF (mindestens 500 qm),
— Übergabe Gebäude an den Nutzer nach 31.12.2010 bis 30.4.2022,
— Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner).
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte; (max. 2 Projekte bzw. 4 Punkte)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Mit Einreichung der Referenzprojekte wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen..
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen Leistungsfähigkeit“ beträgt zusammen mind. 6 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus dem Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit“ / Referenzen beträgt zusammen mind. 5 Punkte.
Für die Vergabephase qualifiziert sind alle Teilnehmer, die in den o. g. Bereichen die jeweils geforderte Mindestpunktzahl und somit in Summe mindestens 11 Punkte erreichen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Siehe auch Pkt. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447320631 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.