Sanierungsgebiet Historische Mitte Echterdingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leinfelden-echterdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsgebiet Historische Mitte Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Mitte Echterdingen“ durch den Gemeinderat 2018 eine umfassende Neugestaltung des historischen Ortskerns von Echterdingen beschlossen.
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Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (März 2020),
Grundleistungen der Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-E in Teilen wird ein geeignetes Büro gesucht. Das genaue Leistungsbild wird in der Anlage beschrieben.
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Die Projektsteuerung umfasst die Gesamtkoordination der städtebaulichen, freiräumlichen und hochbaulichen Einzelmaßnahmen in der Historischen Mitte unter Berücksichtigung des reibungslosen Ablauf hinsichtlich der gewerblichen und öffentlichen Nutzung, insbesondere des Einzelhandels. Schwerpunkt liegt hierbei bei der Koordination der Maßnahmen in der Umsetzungsphase und in der Vermittlung zwischen Planung und Umsetzung.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Ein Team aus Stadtplanern, Landschaftsarchitekten, Verkehrsplanern und Tiefbauingenieuren wurde bereits aufgestellt. Als Sanierungsbetreuer wurde die Stadtentwicklungsgesellschaft STEG beauftragt.
Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden.
Die Maßnahmen sollen bis 2032 umgesetzt werden.
Die Projektsteuerung soll bis 2028 beauftragt werden, optional wäre eine Verlängerung bis 2032 möglich.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.10.2022 statt.
Stadt Leinfelden-Echterdingen
Die „Historische Mitte Echterdingen“ ist geprägt durch eine Kombination aus älteren, locker bebauten Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Gebäuden sowie sehr dichten und modernen Strukturen. Insgesamt 12 denkmalgeschützte Gebäude liegen im Sanierungsgebiet die zusammen mit den öffentlichen Außenbereichen stadtbildprägend sind. Private Grünflächen und Obstwiesen zusammen mit dem „urbanen“ Erscheinungsbild Echterdingens entlang der viel befahrenen Hauptstraße sorgen für den ländlichen Charakter eines Dorfes in einer ansonsten städtischen Struktur. Die Größe des Sanierungsgebiets beträgt 13,0 ha.
Der Umgriff des Sanierungsgebiets wurde 2022 erweitert. Der Rahmenplan soll in den nächsten zwei Jahren ebenfalls entsprechend fortgeschrieben werden.
2020 wurde vom Büro citiplan der städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet erstellt, der die bereits formulierten Sanierungsziele in investive Maßnahmen übersetzt und darstellt. Der Rahmenplan als Selbstbindungsplan der Stadt dient dazu, öffentliche und private Baumaßnahmen im gesamten Zeitraum der Sanierung zu koordinieren und aufeinander abzustimmen und so eine zügige Durchführung zu gewährleisten.
Ziel ist, die im städtebaulichen Rahmenplan enthaltenen Maßnahmen bis zum Jahr 2032 umzusetzen.
Dazu wurden Fördermittel von Bund und Land aus dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ bewilligt, die den zusätzlichen Schwerpunkt des Verfahrens auf Bürgerbeteiligung und die Aktivierung der lokalen Bevölkerung begründen. Sowohl öffentliche als auch private Baumaßnahmen können dafür gefördert werden.
Allgemeines Ziel der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist die Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets mittels Verbesserung und Attraktivierung des Wohnumfelds und der Einkaufslagen, die Stärkung des bestehenden Zentrums, die energetische Modernisierung des Gebäudebestands und bedarfsgerechte Anpassung des Wohnungsbestands,
die Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, die Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel und die Verbesserung und Gestaltung des öffentlichen Raums, des ruhenden Verkehrs und des Fuß- und Radwegenetzes.
Ein Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Sanierung und Neugestaltung der öffentlichen Straßen und Platzflächen im Gebiet. Die Vereinbarung unterschiedlicher Anforderungen an einen zukunftsfähigen öffentlichen Straßenraum von Bevölkerung, Gewerbe und Stadtverwaltung bildet besonders in der Neuplanung der beiden Hauptverkehrsachsen Bernhäuser Straße und Hauptstraße eine besondere Herausforderung.
Neben dem Rahmenplan orientieren sich alle Maßnahmen zusätzlich am Gestaltungshandbuch für Freiraum und grüne Infrastruktur für die Sanierung „Historische Mitte Echterdingen“, das eine einheitliche Entwicklung des Gebiets gewährleisten soll. Zudem bilden ein Verkehrs- und Parkraumkonzept und ein Lichtmasterplan Grundlagen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme.
Um diese Ziele, Inhalte und Empfehlungen der Grundlagenplanungen qualitätsvoll umzusetzen, bedarf es einer übergeordneten Steuerung, die zwischen den Belangen der Planung und der Ausführung und der betroffen Öffentlichkeit vermitteln und die Interessen der Stadt nach Außen vertreten kann.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, 50 Punkte,
Personalstruktur 50 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden.
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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden:
Referenz A ist zwingend einzureichen, Referenz B ist optional.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase.
Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Nachweis Referenz A und B:
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Referenz A:
Nachweis eines realisierten, vergleichbaren Projekts:
Projektsteuerung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder Sanierung einer Ortsmitte, eines Quartierzentrums, eines Stadtteilzentrums.
Die Leistungen der Projektsteuerung müssen vom Bewerber erbracht worden sein.
Nachweis der Vergleichbarkeit:
Projektsteuerung einer städtebaulichen Planung: Ortsmitte/Quartierzentrum/Stadtzentrum, Sanierung oder Neugestaltung von öffentlichen Straßen und Platzflächen, Verkehrswegenetz für PKW, Fußgänger und Radfahrer, vgl. Größe des Planungsgebiets 13,0 ha.
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Referenz B:
Nachweis eines realisierten, vergleichbaren Projekts:
Projektsteuerung eines Sanierungsgebiets. Die Leistungen der Projektsteuerung müssen vom Bewerber erbracht worden sein.
Nachweis der Vergleichbarkeit:
Projektsteuerung einer Sanierungsmaßnahme: Ortsmitte, Quartierzentrum, Stadtzentrum oder vgl. Ortsmitte mit historischer und denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz, Sanierung oder Neugestaltung öffentlicher Straßen und Platzflächen, Verkehrswegenetz für PKW, Fußgänger und Radfahrer, vgl. Größe des Sanierungsgebiets ca.13,0 ha.
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.10.2022 statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020,2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden:
Referenz A ist zwingend einzureichen (200 mögliche Punkte), Referenz B ist optional (200 mögliche Punkte).
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Mindestanforderungen an die Referenz A:
- Nachweis eines realisierten, vergleichbaren Projekts:
Projektsteuerung einer städtebaulichen Planung oder einer Sanierung einer Ortsmitte, eines Quartierzentrums, eines Stadtteilzentrums.
- Größe des Gebiets min. 2 ha
- Leistungszeitraum 2001 – 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen im Unternehmen
Aus min. 4 Projektstufen aller HB sollen min. 3 Teilleistungen erbracht worden sein.
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Mindestanforderungen an die Referenz B:
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- Nachweis eines realisierten, vergleichbaren Projekts Sanierungsgebiet
- Größe des Sanierungsgebiets min. 5 ha
- Leistungszeitraum 2001 – 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen im Unternehmen
Aus min. 4 Projektstufen aller HB sollen min. 3 Teilleistungen erbracht worden sein.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Projekts zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)