Sanierungsplanung Grundwasser Gerthe Süd - Durchführung von chemischen Analysen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-20-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum-wirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsplanung Grundwasser Gerthe Süd - Durchführung von chemischen Analysen
Das rund 14 ha große Gelände Lothringen V, heute der Gewerbepark Gerthe Süd, liegt direkt nördlich der A43 und östlich des Castroper Hellwegs im Bochumer Stadtteil Gerthe. Das sich anschließende Ostbachsystem liegt nordwestlich davon.
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Auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Lothringen V wurden im Zeitraum von 1926 bis 1991 eine Imprägnier- und eine Kyanisieranlage betrieben. Die Anlage diente zur Imprägnierung von Hölzern mittels Teeröltränkung bzw. chrom- und arsenhaltiger Salztränkung (Bahnschwellen, Leitungsmasten, Grubenhölzer etc.). Ende 1992 wurde der Betrieb geschlossen. Seitdem lag die Fläche zunächst brach und wurde seit Beginn des Jahres 2011 zum Gewerbepark Gerthe Süd saniert und hergerichtet.
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Die ehemalige Zeche Lothringen V diente als Standort für eine Grubenholzimprägnierung. Auch nach der Zechenstilllegung wurde der Standort in vergleichbarer Weise für den Betrieb von Holzimprägnierungsanlagen genutzt. Das Grundwasser ist daher insbesondere mit nutzungstypischen Schadstoffen und hier insbesondere mit Chrom-Verbindungen (Chromat / Cr VI; Chrom ges. / Cr III) kontaminiert.
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Der eingetretene Grundwasserschaden erstreckt sich ausgehend von den ehemaligen Imprägnieranlagen ("Schadensherd") über die Grenzen des ehemaligen Zechengeländes hinaus bis in das Quellgebiet des Ostbaches, wo das Grundwasser geologisch bedingt in Form von Quellaustritten an die Oberfläche tritt und zu Gefahren für Schutzgüter führt.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens sind daher:
1. Reinigungsanlage Q1 (Anlagenbeprobung)
2. Reinigungsanlage Q2 (Anlagenbeprobung)
3. Teich- und Bachwasserbeprobung
4. Frauenlobstraße (Grundwasserbeprobung der in-situ Sanierungsbrunnen und der dazugehörigen Beobachtungsbrunnen der Bilanzebenen (BZ) BZ A, BZ B und BZ C)
5. Schmaler Hellweg (Grundwasserbeprobung der in-situ Sanierungsbrunnen und der dazugehörigen Beobachtungsbrunnen)
6. Grundwassermonitoring (weitläufigere Grundwasserbeprobung des Bereiches Gewerbepark "Gerthe-Süd"/Ostbach).
Volkspark Dreihügelstraße Am Krähennocken 44805 Bochum, Probenahmestandort Frauenlobstraße Frauenlobstraße 44805 Bochum, Probenahmestandort Schmaler Hellweg Schmaler Hellweg 44805 Bochum, Probenahmestandort Gewerbepark Gerthe Süd, Lothringer Allee/An der Salzstraße 44805 Bochum
Probenahmeanzahl: 4.980
Analyseumfang:
Chrom gesamt - 4.980
Chrom VI - 4.980
Chrom III - 4.980
DOC - 1.961
TOC - 1.961
Sulfat - 1.736
Nitrat - 1.736
Eisen II - 1.736
Methan - 1.915
BTEX - 195
LHKW - 195
PAK - 195
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SUMME Analysen: 26.570
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsplanung Grundwasser Gerthe-Süd / Durchführung von chemischen Analysen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronischen Rechnungen senden Sie bitte an:
[gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDB5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]