Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhof Ibbenbüren“
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb „Bahnhof Ibbenbüren“
Als wesentlicher Teil der öffentlichen Infrastruktur kommt dem Bahnhof Ibbenbüren im Sinne einer „Visitenkarte“ oder auch „Adressbildung“ ein besonderer Stellenwert im Stadtbild zu. Mit etwa 4.800 Fahrgästen an Werktagen stellt der Bahnhof Ibbenbüren bereits heute einen hochfrequentierten Nahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen, sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens.
Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen und überregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mit angeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentraler Knotenpunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region.
Vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende soll über eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung erreicht werden als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich gesteigert und verbessert werden. Im Rahmen eines Planungswettbewerbes sollte die geeignete Planungslösung unter vorgenannter Zielstellung gefunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliche Qualität
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee, Adressbildung- Identifikationspotenzial, Imagebildung
- Einbindung in die städtebaulichen Strukturen / in das bestehende Stadtbild
- Städtebauliche / stadträumliche Qualität, Maßstäblichkeit
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität
- Gestaltqualität und Aufenthaltsqualität öffentlicher Raum
- Barrierefreiheit und Durchlässigkeit
- Verkehrskonzept mit schlüssiger Abwicklung und konfliktfreier Führung der Verkehrsarten
- Bezug zur angestrebten Verkehrswende
- Verbindung zur Innenstadt
- Vandalismusprävention
Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
- Beiträge zum ressourcensparenden und nachhaltigen Bauen, Klimaresilienz
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit auch in Hinblick auf Betriebs- und Wartungskosten
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]