Planungs- & Ingenieursleistungen zur Errichtung eines Biomassekraftwerks am Standort RUN (BMKW2) in Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 184-480069
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- & Ingenieursleistungen zur Errichtung eines Biomassekraftwerks am Standort RUN (BMKW2) in Mannheim
Die erste Projektphase (Prozessschritt 1) umfasst die Vorplanung/Entwurfsplanung, die Erstellung des Genehmigungsantrags und der Ausschreibungsunterlagen sowie die Mitwirkung bei der Vergabe der Bau- und Anlagentechnik und schließt damit sinngemäß die Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 bis 7 der HOAI ein.
Weiterer Bestandteil dieser Anfrage sind die Back Office-Leistungen zur Unterstützung der Projektleitung des AN in der Bauphase (Prozessschritt 2).
Die Planungs-, Überwachungs- und Koordinationsleistungen als „Owner’s Engineer“ in der Bauphase der Anlage, während der Inbetriebsetzung bis hin zur Abnahme des Vorhabens sind als optionale Leistungen
Gegenstand der Ausschreibung Planungs- & Ingenieursleistungen zur Errichtung eines Biomassekraftwerks
Die erste Projektphase (Prozessschritt 1) umfasst die Vorplanung/Entwurfsplanung, die Erstellung des Genehmigungsantrags und der Ausschreibungsunterlagen sowie die Mitwirkung bei der Vergabe der Bau- und Anlagentechnik und schließt damit sinngemäß die Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 bis 7 der HOAI ein.
Weiterer Bestandteil dieser Anfrage sind die Back Office-Leistungen zur Unterstützung der Projektleitung des AN in der Bauphase (Prozessschritt 2).
Die Planungs-, Überwachungs- und Koordinationsleistungen als „Owner’s Engineer“ in der Bauphase der Anlage, während der Inbetriebsetzung bis hin zur Abnahme des Vorhabens sind als optionale Leistungen anzubieten.
Der Lieferumfang des Auftragnehmers enthält im Wesentlichen folgende Leistungen:
Prozessschritt 1:
- Vorplanung/Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung (Antragserstellung/Antragsunterlagen)
- Vergabespezifikation und Mitwirkung bei der Vergabe
Prozessschritt 2:
- Überwachung und Prüfung der technischen Unterlagen des GU insbesondere auf Übereinstimmung mit den Planungsvorgaben, anordnungs-technischen Belangen und Schnittstellen
- Terminkontrolle / Plausibilitätsprüfung des Terminplanes des GU (Level 4) / Fortschrittskontrollen /Terminplan-Durchsprachen auf der Baustelle monatlich
- Analyse von Terminrisiken und des kritischen Pfades sowie Aufzeigen von Beschleunigungsmaßnahmen
- Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen bzw. von Nachträgen und der Angemessenheit der Preise
- Koordination und Überprüfung von elektro- und leittechnischen Berichten und Analysen (Kurzschlussberechnung, Oberwellenanalyse etc.)
Option Baustellenüberwachung:
- Projektleitung und -organisation (Projekthandbuch, Durchführen und Protokollieren von Fach-, Planungs-, Abstimmungs- und regelmäßigen Statusgesprächen, monatlicher Projektfortschrittsbericht)
- Projektsteuerung (Terminkontrolle und Qualitätskontrolle des Projekts sowie die Kostenkontrolle in Form einer Zuarbeit zum Controlling des AG)
- Weitere Leistungen der Bauüberwachung gemäß Teil C Kapitel 2.3.
Der Realisierungszeitraum reicht von Ende 2021 bis Ende 2026. Die Inbetriebnahme soll ab Oktober 2026 stattfinden.
Option Baustellenüberwachung:
- Projektleitung und -organisation (Projekthandbuch, Durchführen und Protokollieren von Fach-, Planungs-, Abstimmungs- und regelmäßigen Statusgesprächen, monatlicher Projektfortschrittsbericht)
- Projektsteuerung (Terminkontrolle und Qualitätskontrolle des Projekts sowie die Kostenkontrolle in Form einer Zuarbeit zum Controlling des AG)
- Weitere Leistungen der Bauüberwachung gemäß Teil C Kapitel 2.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.