Neugestaltung Schloßstraße Bensberg - Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 8-655/22/7-661/01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Schloßstraße Bensberg - Verkehrsanlagen
Der Stadtteil Bensberg liegt südlich des Stadtzentrums der Stadt Bergisch Gladbach und gilt als attraktiver
Wohnstandort mit vielfältigen Versorgungsangeboten.
Der Stadtteil ist geprägt durch seine Baudenkmäler sowie seine besondere topographische Lage innerhalb
des Stadtgebietes. Unterhalb der Pfarrkirche St. Nikolaus, dem Neuen Schloß Bensberg sowie dem zum
Rathaus umgebauten Alten Schloß erstreckt sich über mehrere Topographieebenen das Zentrum von
Bensberg. Die Schloßstraße bildet dabei dessen urbanes Rückgrat und verbindet diese wichtigen kulturellen
und kommerziellen sowie die geistlichen und weltlichen Gebäude miteinander. In ihren Funktionen als
Hauptgeschäftsstraße mit Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen,
Veranstaltungsort für Feste und Märkte, zentraler Treffpunkt und Aufenthaltsort für die Bürgerinnen und
Bürger sowie als Wohnstandort in zentraler Lage, besitzt die Schloßstraße ein hohes Maß an Zentralität.
Stadtgebiet Bergisch Gladbach
KONZEPT SCHLOSSSTRASSE
Unter den Leitbildern "Stadtkrone in neuem Glanz" und "Straße der vielen Begegnungen" erhält die Schloßstraße ein neues, zeitloses und zukunftsfähiges Freiraumkonzept mit eigener Identität. Eine klare, auf wenige Elemente reduzierte Gestaltung mit stadträumlich verbindenden Leitlinien verleiht der Straße ihren
eigenen Charakter und gibt ihr ihre zentrale Bedeutung innerhalb des Stadtgefüges wieder. Auf der Südseite der Straße bildet eine Baumreihe aus Straßenbäumen das neue räumliche Rückgrat der Straße. Aufgrund der städtebaulichen Raumkanten entstehen auf der Nordseite der Straße mehrere platzartige, multifunktional
nutzbare Teilräume. Ein einheitlicher Stadtboden bildet den Boulevard der Begegnung, der alle stadträumlich wichtigen Orte der Stadt miteinander verbindet. Er stellt zudem den Fußgänger und den Radfahrer in den Mittelpunkt. Der derzeitig dominierende Verkehrscharakter und die Vielzahl der Parkplätze der Schloßstraße werden reduziert und die Straße bekommt einen urbanen, weitestgehend barrierefreien Platzcharakter. Aufgrund der topographischen Situation wird die Treppe als identitätsstiftendes Motiv aufgegriffen und an verschiedenen Orten zur Überwindung der Höhenunterschiede eingesetzt. Die Geschichte der Stadt
Bensberg wird in Form des damals geförderten Bleiglanzerzes aufgenommen und dient mit seiner prägnanten grau-beigen Farbgebung als farbliches Motiv für die Gestaltung der gesamten Schloßstraße.
BOULEVARD DER BEGEGNUNG
Der neue Stadtboden legt sich als einheitliches Material in die gesamte Schloßstraße und verwandelt sie von einer verkehrsdominierten Straße zu einem Boulevard der Begegnung. Auch die Zwischenpodeste der Treppenanlagen werden mit diesem Material belegt, so dass ein stimmiger Gesamteindruck entsteht. Der
neue Natursteinbelag sorgt für eine barrierearme Bewegung und einen großzügigen, platzartigen Charakter der gesamten Schloßstraße. Eine Ausnahme stellen lediglich die steile Zufahrt in Verlängerung der Zugangsstraße zum Schloss sowie die Fahrbereiche der Gartenstraße dar, welche aus Asphalt hergestellt
werden. Leitlinien aus nahezu bodenbündigen Materialien zonieren die Schloßstraße in Fahrbereiche und Fußgängerbereiche. Stellplätze werden vorzugsweise einseitig, in Teilbereichen beidseitig als Längsparker angeboten.
Die neue Schloßstraße wird im Kernbereich von Westen bis zum östlichen Wendehammer als Einbahnstraße von Nord nach Süd befahrbar sein. Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Bereich mindestens 3,50m. Die Ausstattungslinie beginnt nach weiteren 2m, sodass eine lichte Breite von 5,50m für die Feuerwehr im gesamten Straßenquerschnitt zur Verfügung steht. Im südlichen Abschnitt der Schloßstraße bleibt diese mit einer Fahrbahnbreite von 5,50m zweispurig bis zur Tiefgarageneinfahrt befahrbar.
Die Nordseite der Schloßstraße um die neue Schlossgalerie wird an Markttagen zum zentralen Platz der
Stadt. Die Marktstände werden vor allem parallel zur Straßenlinie angeordnet und bilden dadurch zusammen mit den anliegenden Geschäften eine Einkaufszone. Der Bereich wird weitestgehend von Einbauten frei gehalten. Lediglich ein repräsentatives, bodenbündiges Wasserspiel markiert diesen Bereich und dient als Spielplatz für Kinder im Sommer.
FLÄCHENBELÄGE
Die Farbigkeit der Flächenbeläge in der Schloßstraße orientiert sich an dem einheitlichen Farb- und Materialkonzept. Seitens der Stadt wurde die Entscheidung getroffen, die Flächenbeläge in Naturstein
auszuführen. Sämtliche Baukonstruktionen wie z.B. Treppenanlagen werden als beige eingefärbte Betonfertigelemente hergestellt. Weiterhin gibt es zwei Bereiche in der Gartenstraße sowie in der unteren Schloßachse, in welchen die Fahrbahnen aus Asphalt hergestellt werden. Als Verlegemuster für die Natursteinflächen ist ein wilder bzw. ungerichteter Pflasterverband, auch als
"römischer Verband" bezeichnet, vorgesehen. Dieser setzt sich aus vier unterschiedlichen Formaten
zwischen 20x20cm und 60x40cm zusammen. Die Materialstärken der Natursteine sowie die gewählte Bauweise sind abhängig von den jeweiligen zu erwartenden maximalen Belastungen in den unterschiedlichen Bereichen.
Grundsätzlich können die Flächenbefestigungen in vier unterschiedliche Bauweisen eingeteilt werden:
- Gebundene Bauweise Schloßstraße:
Die intensiv befahrenen Bereiche der Fahrbahn der Schloßstraße werden in einer gebundenen Bauweise mit wasserdurchlässiger Asphalttragschicht ausgeführt, Plattenstärke 14cm.
- Gebundene Bauweise Tiefgarage mit reduzierter Aufbauhöhe:
Im Bereich der Bestandstiefgarage steht nur eine sehr geringe Aufbauhöhe von ca. 12cm zur Verfügung. Die Plattenstärke wird auf 8cm reduziert, die Bauweise ist ebenfalls gebunden.
- Ungebundene Bauweise Stellplätze inkl. Verschiebesicherung
Die Stellplätze und Gehwegsüberfahrten werden in einer ungebundenen Bauweise ausgeführt, Plattenstärke 14cm. Zur zusätzlichen Stabilisierung des Flächenbelags werden Verschiebesicherungen eingesetzt.
- Ungebundene Bauweise Gehwege
Die Gehwegsbereiche werden in einer ungebundenen Bauweise ausgeführt, Plattenstärke 12cm.
Die Fahrbahn der Schloßstraße und die Stellplätze werden mit einer Einfassung aus Naturstein mit Betonfundament hergestellt. Die Einfassung dient der Abgrenzung zwischen Fahr- und Gehbereichen und wird als Flussbahn bzw. Rinnenplatte zur Entwässerung der Flächenbeläge genutzt werden.
Durch den Auftraggeber werden keine Flächen für die Baustelleneinrichtungen außerhalb des Baufeldes zur Verfügung gestellt. Zur Lagerung von Materialien, Boden, Geräten und zur Baustelleneinrichtung sind daher die Flächen innerhalb des Baufeldes zu nutzen. Es wird ausdrücklich auf die beengten Verhältnisse im Baufeld hingewiesen. Darüber hinaus können Anträge zur temporären Nutzung öffentlicher Flächen durch den AN bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Die Koordination der Materialanlieferungen, der Materialtransport und die Materialeinbringung für eigene, auszuführende Arbeiten ist Sache des Auftragnehmers. Durch den Auftraggeber werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen gestellt.
Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Baustellen, auch Tagesbaustellen und Baustellenzufahrten, gemäß StVO unter Anwendung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) abzusichern. Grundsätzlich dürfen Leitungs- und Kanaltrassen sowie Schachtdeckel aller Art, Hydranten und Schieber nicht mit unverrückbarer Baustelleneinrichtung bedeckt werden. Die Herstellung von provisorischen Anschlüssen (Rampen und Angleichungen) auch in Längsrichtung, sowie ihre Beseitigung werden nicht besonders vergütet. Die erforderlichen Transportwege auf der Baustelle und Baustraßen sowie die privaten und öffentlichen Zu und Abfahrten sind sauber und in gut befahrbarem Zustand zu halten. Die Wahl der geeigneten Baustellen- und Anlieferungsfahrzeuge ist Sache des AN.
STÄDTISCHE LAGERFLÄCHE
Es besteht die Möglichkeit, zeitlich und räumlich begrenzt den Schotterparkplatz Ecke
Friedrich-Offermann-Straße / Overather Straße in Bensberg als Lagerfläche zu nutzen.
Eine dauerhafte Nutzung über die gesamte Bauzeit hinweg kann jedoch nicht zugesichert werden. Daher behält der AG sich vor, eine Nutzungsunterlassung mit Vorlauf von 2 Monaten aussprechen zu können. Das Grundstück ist in zwei Flurstücke unterteilt (215m² und 431m²). Die Flächen werden in den ersten drei Monaten nur eingeschränkt und zur Hälfte nutzbar sein. Die Kosten für die Nutzung der Fläche betragen
1EUR/m²/Monat, sowie einer Kaution von 1.000EUR. Bei einer beabsichtigten Pacht ist die Gesamtfläche 646m²(646EUR/Monat) anzumieten. Die Verantwortung und die Haftung für die Fläche gehen bei Anmietung auf den AN über. Dazu gehören die
Verkehrssicherung, die Entwässerung der Flächen, die Straßenreinigung, die Wiederherstellung der Flächen nach der Nutzung, die Aufstellung von Halteverbotsschildern und die Information an die Öffentlichkeit. Die Nutzung des Grundstückes wird dem AN halbjährlich in Rechnung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis;
Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts;
Eintragung in sonstiges Berufsregister;
Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung;
Eintragung bei der Handwerkskammer;
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;
Gewerbeanmeldung;
Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten fünf
Jahre.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formular ''Eigenerklärung - NRW- Sanktion-EU '' ist auszufüllen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Es handelt sich dabei um Eignungskriterien.
- Nachweise:
Sowohl der Hauptunternehmer als auch ggf. Nachunternehmer müssen über ausreichende Erfahrungen der gebundenen Bauweise verfügen und diese durch bereits durchgeführte
Baumaßnahmen belegen und der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen (Nachweise).
Auf besonderes Verlagen des Auftraggebers sind Nachweise vorzulegen:
Titel 04.03; Seite 91 im LV: Nach Aufforderung von den 3(drei) aussichtsreichsten Bietern müssen Musterstücke der 3 (Drei) Farben der Natursteinplatten binnen 5 Tagen bei dem Auftraggeber vorgelegt werden.
Titel 04.03; Seite 93 Herstellung und Einheilung der ILO- Kernarbeitsnorm bei nicht europäischen Naturstein Nachweise sind durch Zertifikate siehe LV zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bergisch Gladbach
Konrad - Adenauer - Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen können nur bis sechs Kalendertage vor Submission berücksichtigt werden!
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDMED
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de