2022-0296 Campus Marxloh, Stellplatzanlagen, Pestalozzistr. 13 u. 23, 47169 Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0296
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0296 Campus Marxloh, Stellplatzanlagen, Pestalozzistr. 13 u. 23, 47169 Duisburg
Die Stadt Duisburg plant einen Neubau im Rahmen des Entwicklungsprojektes Campus Marxloh mit EU-Fördergeldern. Es entsteht ein 4-geschossiges Gebäudes in Ortbetonskelettbauweise mit zwei Treppenkernen und genutzter Dachterrasse als außerschulischer Lern-, Bildungs- und Qualifizierungsstandort auf einem Teilbereich des Geländes der Herbert-Grillo-Gesamtschule in Duisburg Marxloh. Hier: Herstellung von Stellplatzanlagen
Campus Marxloh Pestallozistr. 13 und 23 47169 Duisburg
Herstellung von 2 Stellplatzanlagen
EFRE-0400253
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. §6a EU Abs. 1 VOB/A.
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Erklärung über den Umsatz Ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erfoderlichen Nachweise beizubringen.
Umsätze jeweils mindestens 750.000 Euro je Geschäftsjahr.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Mindestens 3 Referenzen)
Der Nachweis kann gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direktabrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDNM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]