Hellingskampschule - Neubau | Metallbauarbeiten - Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6072 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau | Metallbauarbeiten - Innentüren
Lieferung und Montage von:
6 Stück Stahlblech-Brandschutzelemente T30-1-RS
3 Stück Stahlblech-Multifunktionstür
1 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-2 RS
1 Stück Alu-Brandschutz-Element T60-2 RS
5 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-2 RS+2xSL-F 30
7 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-1 RS+1xSL-F 30
2 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-1 RS+2xSL-F 30
1 Stück Rauchschutzvorhang (textil)
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
Lieferung und Montage von:
6 Stück Stahlblech-Brandschutzelemente T30-1-RS
3 Stück Stahlblech-Multifunktionstür
1 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-2 RS
1 Stück Alu-Brandschutz-Element T60-2 RS
5 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-2 RS+2xSL-F 30
7 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-1 RS+1xSL-F 30
2 Stück Alu-Brandschutz-Element T30-1 RS+2xSL-F 30
1 Stück Rauchschutzvorhang (textil)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten - Innentüren
Ort: Schleusingen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ92GG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind