Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Naturwissenschaftliche Fachklasseneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 106 2022 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Naturwissenschaftliche Fachklasseneinrichtung
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Der Innenausbau erfolgt in Trockenbauweise.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Der Innenausbau erfolgt in Trockenbauweise.BRI: 30.644,28 m³BGF: 6.732,01 m²Hauptpositionen:Einrichtung von 3 naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen, 32 PlätzeEinrichtung von 2 SammlungsräumenEinrichtung eines offenen ArbeitsbereichesDie Räume befinden sich im 3.OG Bauteil B.Ausführungszeitraum:Grobinstallation: 23.06.2022 bis 28.07.2022Feininstallation: 20.12.2022 bis 30.01.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.