Konrad-Adenauer-Kaserene, Neubau IT-Geb. 20, Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00193
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad-Adenauer-Kaserene, Neubau IT-Geb. 20, Tiefbau
Tiefbau
K-KAK IT-Betriebszentrum Brühler Straße 300 50968 Köln
- 300 m Abwasserkanal PP homogen Regenwasser DN125-200
- 75 mAbwasserkanal Stahlbeton KF-GM DN1200
- 9m Pionierstollen für Rohre DN <= 250
- 1 Stk Drosselbauwerk
- 10 Stk Schächte DN 1000
- 250m3 Kanalgraben herstellen
- 790m Kabellehrrohre Ringware DN 160
- 8St Kabelaufbauschacht
- 90m Druckrohr PE100 TW DN/OD160 SDR11
- 45m Stahlschutzrohr DN 250
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Dr. Fink-Stauf GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Much
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53804
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY9K1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.