Tischlerarbeiten (Akustik): Neubau Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 158 2022 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten (Akustik): Neubau Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen
Tischlerarbeiten (Akustik)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau einer Grundschule über drei Ebenen, vierzügig, mit Verwaltungstrakt und Mensa-/Veranstaltungsbereich (BGF ca. 5.200 m2). Das Gebäude folgt der vorhandenen Topografie auf dem Grundstück und erhält Fassadengänge (Fluchtbalkone ca. 850 m2).Folgende Leistungen sind enthalten: - Baustelleneinrichtung für die im LV beschriebenen Leistungen,- Holzakustikwandverkleidung Versammlungsstätte inkl. aller Anschlüsse (ca. 330 m2),- Holzakustikwandverkleidung Lern- und Verwaltungsbereiche inkl. aller Anschlüsse (ca. 600 m2),- Sockelleisten (ca. 1.125 lfm),- Akustikauflage (ca. 55 m2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.