Randstraße, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-31-PA-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -Stahlbau
Lieferung und Herstellung einer Stahlbaukonstruktion mit eingespannten Seilnetzten und
vorgehängter Holzstruktur aus Ovalhölzern, mit zwei Außentreppen für einen 1-2-geschossigen
Neubau einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen.
Neubau KITA Randstraße Randstraße 47804 Krefeld
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten unter
anderem:
- ca. 162 Stk. Stahlträger
- ca. 28 Stk. Stahlstützen
- ca. 120 m² Gitterroste
- ca. 110 m² Edelstahlrahmen mit eingespanntem Seilnetz
- ca. 240 Stk. Ovalhölzer in der Fassade; ca. 3,25m Länge in drei Ebenen und in unterschiedlichen
Neigungen
- ca. 51 Stk. Ovalhölzer in der Dachebene; Länge von ca. 1,00m bis 3,00m
- 2 Stk. Außentreppen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - 20E22107; Kita Randstr. -Stahlbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sassenberg
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DMQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de