Freianlagen Gymnasium An der Hönne Referenznummer der Bekanntmachung: ISM-11 Freianlagen Bereich 1 a und b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen Gymnasium An der Hönne
Das Mendener Gymnasium "Gymnasium an der Hönne" wurde um einen Anbau erweitert. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Freiflächen um das neue Gebäude. Die Freiflächen gliedern sich im Wesentlichen auf in einen Schulhof und in Stellplätze.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Walramstraße 2-4 in Menden. Das Baufeld erstreckt sich von der Walramstraße bis zum Fluss Hönne.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die für den Neubau erforderlichen landschaftsgärtnerischen Bauleistungen.
58706 Menden, Walramstraße 2 - 6
Das Mendener Gymnasium "Gymnasium an der Hönne" wurde um einen Anbau erweitert. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Freiflächen um das neue Gebäude. Die Freiflächen gliedern sich im Wesentlichen auf in einen Schulhof und in Stellplätze.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Walramstraße 2-4 in Menden. Das Baufeld erstreckt sich von der Walramstraße bis zum Fluss Hönne.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die für den Neubau erforderlichen landschaftsgärtnerischen Bauleistungen.
Weitere Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei der unter "Laufzeit des Vertrags" angegebenen Laufzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Angabe. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen Gymnasium An der Hönne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ringbeck-galabau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: E17571922
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.