Patientenschränke und Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: LV 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hasbergen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 111111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenschränke und Mobiliar
Beschaffung von mobilen Patientenschränken und Mobiliar für Patientenzimmer, Aufenthaltsräume und Wartebereiche
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 Lieferung von 280 St. mobilen Patientenschränken aus Holz/Kunststoff
Los 2 Lieferung von 700 St. Stühlen für die Patientenzimmer
Los 3 Lieferung von 358 St. Stühlen für Aufenthaltsräuem, etc.
Los 4 Lieferung von 36 St. Sitztraversen für Wartebereiche
Los 5 Lieferung von 313 St. Tischen für Patientenbereiche
Los 6 Lieferung von 120St. Stühlen für die Caferetia
Los 7 Lieferung von 90 St. Tischen für die Caferetia
Los 8 Lieferung von 17 St. Sesseln und Hockern für Wahlleistungszimmer
Losweise Vergabe ist vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.