Besprechungsraummöbel für das Statistische Bundesamt Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: 343-2022-0061
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besprechungsraummöbel für das Statistische Bundesamt Wiesbaden
Ausstattung von Besprechnungsräumen mit diversen Besprechnungsmöbeln
Besprechungsmöbel: Tische mit Whiteboardoberfläche auf Rollen
Wiesbaden DE
Lieferung und Aufbau (verwendungsbereite Montage) von Tischen mit Whiteboardoberfläche auf Rollen für Besprechungsräume des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden. Details siehe Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung.
Anzahl: 46 Stück
Besprechungsmöbel: Sitz-/Stehstühle
Wiesbaden DE
Lieferung und Aufbau (verwendungsbereite Montage) von Sitz-/Stehstühle für Besprechungsräume des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden. Details siehe Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung.
Anzahl: 56 Stück
Besprechungsmöbel: Stuhl-Tisch-Kombinationen
Wiesbaden DE
Lieferung und Aufbau (verwendungsbereite Montage) von Stuhl-Tisch-Kombinationen für Besprechungsräume des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden. Details siehe Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung.
Anzahl: 10 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Unternehmensprofil, Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bzw. seit Unternehmensgründung.
Unternehmensprofil, mindestens zwei in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Jahre seit Bekanntmachungsdatum der Ausschreibung.
Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Des Weiteren ist eine "Eigenerklärung Russlandsanktionen" zu den durch die Regierung veröffentlichen Sanktionen gegen Russland (vgl. insbesondere Art. 3i und 5k der "Sanktions-VO") abzugeben. Details hierzu sind dem Vermerk "Bieterinformation_RUS-Sanktion.pdf" zu entnehmen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.