RV Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: 1122
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de
Adresse des Beschafferprofils: https://civillent.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
RV Büromöbel
Es wird ein Rahmenvertrag zur Belieferung mit Büromobiliar in Einzelabrufen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung und Montage von ca. 425 Bürodrehstühlen, ca. 55 Besucherstühlen; ca. 100 elektromotorisch höhenverstellbaren Schreibtischen, ca. 55 Unterstellcontainern und ca. 165 Mobilcontainern.
Schreibtische
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Lieferstandorte der civillent GmbH.
Elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische in 2 unterschiedlichen Größen des Herstellers Palmberg, Serie Crew oder gleichwertig
Stühle
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Lieferstandorte der civillent GmbH.
Bürodrehstühle des Herstellers Girsberger, Modell Camiro, oder gleichwertig, Bürodrehstühle des Herstellers Köhl, Modell Selleo, oder gleichwertig, Freischwinger mit Armlehnen des Herstellers Brunner, Modell Verona, oder gleichwertig.
Unterstell- und Mobilcontainer
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Lieferstandorte der civillent GmbH.
Unterstellcontainer des Herstellers Steelcase, Modell Implicit, oder gleichwertig, Mobilcontainer des Herstellers Steelcase, Modell Moby, oder gleichwertig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Sofern der Bieter als Bietergemeinschaft auftritt, hat jeder Beteiligte der Bietergemeinschaft das Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" im erforderlichen Umfang entsprechend auszufüllen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen stützt (Eignungsleihe), müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt.
Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften,
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
(5) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
(6) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
(7) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister mit einem aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) der Eintragung des Bieters in das Berufs- oder Handelsregister
2) Unternehmensdarstellung
(1) Eigenerklärung zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
(2) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblicher Deckungssumme besteht oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird.
Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
1)Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Nennung von mind. 3 Referenzaufträgen der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind. Idealerweise sollte wenigstens eine Referenz aus einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeführt werden. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Lieferung von Büromöbeln in vergleichbarem Umfang
Die genannten Referenzen müssen pro Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur einmal vorgelegt werden. Soweit sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, brauchen nicht separat für jedes Los die genannten Referenzen vorgelegt zu werden.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner (Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- kurze Beschreibung der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Umfang der Leistungserbringung in EUR für den gesamten Leistungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen ist die ausgeschriebene Leistung sowie die Verfahrensvorgaben dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYY2V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.komm.one