Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 102 2022 PW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
Los 1 - städt. Grundschulen sowie die Gesamtschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Lernmitteln an alle städt. Grundschulen sowie die Gesamtschule (insgesamt 9 Standorte) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024.
Los 2 - städt. Gymnasium und die städt. Realschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Lernmitteln an das städt. Gymnasium und die städt. Realschule (insgesamt 2 Standorte) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - städt. Grundschulen sowie die Gesamtschule
Ort: Teterow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 17166
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - städt. Gymnasium und die städt. Realschule
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.