Lieferung Wechselladerfahrzeug (WLF) mit maschineller Zugeinrichtungug Referenznummer der Bekanntmachung: 02052022-1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Wechselladerfahrzeug (WLF) mit maschineller Zugeinrichtungug
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit maschineller Zugeinrichtung in Anlehnung an die DIN 1846-2, DIN EN 1846 und DIN 14502 (Entwurf)) in zwei Losen:
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Aufbau
Fahrgestell
Stadt Delbrück 33129 Delbrück Der Fahrgestell-Hersteller liefert das Fahrgestell an den Aufbau-Hersteller. Von dort wird das Fahrzeug abgeholt.
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit maschineller Zugeinrichtung in zwei Losen;
hier Los 1 Fahrgestell
Der AN Los 1 Fahrgestell hat das Fahrgestell auf seine Kosten und in Absprache mit dem Aufbauhersteller zu diesem zu überführen.
Aufbau
Stadt Delbrück 33129 Delbrück Der Fahrgestell-Hersteller liefert das Fahrgestell an den Aufbau-Hersteller. Von dort wird das Fahrzeug abgeholt.
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit maschineller Zugeinrichtung in zwei Losen;
hier Los 2 Aufbau
Ein Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gem. DIN ISO 9001 inkl. entsprechender Zertifizierung ist zu erbringen(Vorlage mit dem Angebot).
Eine ausführliche Beschreibung des Lademanagements und Realisierung der optimalen Ladung der Batterie ist dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLF Los 1 Fahrgestell
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLF Los 2 Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rankweil
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6830
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.walser.tv
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes die fehlenden, unvollständig oder fehlerhaft abgegebenen unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen unter Setzung einer kalendermäßig bestimmten Frist nachfordern. Angebote, die nach Ablauf dieser Frist nicht vollständig sind, werden ausgeschlossen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene internetadresse) beantwortet. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) wird auf den 25.04.2022 festgesetzt.
Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN9283
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.