Einführung eines ERP-Systems an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2021-118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines ERP-Systems an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Gegenstand der von der Auftragnehmer:in zu erbringenden Leistungen ist im Wesentlichen die Lieferung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems (ERP-Systems) als Erstellung eines Gesamtsystems auf der Grundlage eines Werkvertrages (im Rahmen eines EVB-IT Systemvertrages) mit anschließendem Support.
Gegenstand der von der Auftragnehmer:in zu erbringenden Leistungen ist im Wesentlichen die Lieferung und Einführung eines Enterprise Resource Planning Systems (ERP-Systems) als Erstellung eines Gesamtsystems auf der Grundlage eines Werkvertrages (im Rahmen eines EVB-IT Systemvertrages) mit anschließendem Support. Insbesondere folgende Bereiche/Module, sind Gegenstand des zu liefernden und einzuführenden Systems:
- Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung),
- Beschaffung,
- Drittmittelverwaltung und
- Personalwesen.
Die weiteren Einzelheiten des Auftragsgegenstandes ergeben sich aus dem Vertrag samt Anlagen, hier insbesondere aus den leitungsbeschreibenden Dokumenten. Diese Dokumente werden den Interessenten im Entwurfsstadium im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs als „Anlagenkonvolut 2“ zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung eines ERP-Systems an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zur Auswahl gem. Ziffer II.2.9): Für die Angaben in den Teilnahmeanträgen in dem Formblatt "Erklärungen und Nachweise zur Eignung" können die Bewerber insgesamt 40 Punkte erreichen.
1. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erreichen für die Angaben zu III.1.2/3 (Angaben zu Mitarbeitenden gemäß dortiger Definitition und Vorgaben): ≥ 10 Mitarbeitende (2 Pkt.), ≥ 15 Mitarbeitende (4 Pkt.), ≥ 20 Mitarbeitende (6 Pkt.), ≥ 25 Mitarbeitende (8 Pkt.), ≥ 30 Mitarbeitende (10 Pkt.)
2. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/2 (Angaben zur vergleichbaren Unternehmensreferenzen gemäß dortiger Definition und Vorgaben): Fünf Punkte erhält ein Bewerber, der nachweist, dass er zwei Referenzprojekte erfolgreich durchgeführt hat, die die Mindestanforderungen erfüllen. Je einen Punkt erhält ein Bewer-ber für die erfolgreiche Einführung von jedem weiteren Modul im Rahmen eines Referenzprojekts, das die Mindestanforderungen erfüllt, jenseits der Module Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung), Beschaffung Drittmittelverwaltung und Personalwesen), z.B. für folgende Funktionaliätten/Module: Self Services, Reisemanagement etc. Pro zusätzliches Modul wird ein Punkt vergeben, gedeckelt auf maximal fünf Punkte insgesamt.
3. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/4 (Angaben zur vergleichbaren persönlichen Referenzen für das Profil "Projektleiter:in" gemäß dortiger Definition und Vorgaben): Fünf Punkte für den Nachweis zweier erfolgreich durchgeführter Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen erfüllen. Je einen Punkt erhält ein Bewerber für die erfolgreiche Einführung von jedem weiteren Modul im Rahmen eines persönlichen Referenzprojekts, das die Mindestanforderungen erfüllt, jenseits der Module Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung), Beschaffung, Drittmittelverwaltung und Personalwesen), z.B. für folgende Funktionaliätten/Module: Self Services, Reisemanagement etc. Pro zusätzliches Modul wird ein Punkt vergeben, gedeckelt auf maximal fünf Punkte insgesamt.
4. Maximal zehn Punkte können die Bewerber erhalten für die Angaben zu III.1.3/6 (Angaben zur vergleichbaren persönlichen Referenzen für das Profil "Akzeptanzmanager:in" ge-mäß dortiger Definition und Vorgaben): Fünf Punkte, wenn das benannte Referenzprojekt, das die Mindestanforderungen erfüllt, bei einer deutschen Hochschule/Universität mit mehr als 14.000 Studierenden, die öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB ist, bearbeitet wurde. Fünf Punkte, wenn bei dem benannten Referenzprojekt, das die Mindestanforderungen erfüllt, folgende Kernmodule in dem Projekt erfolgreich und gleichzeitig produktiv gesetzt wurden: Finanzbuchhaltung (kaufmännische Buchung), Beschaffung, Drittmittelverwaltung und Personalwesen).
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ergeben sich aus §§ 160 ff. GWB. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach sind Interessenten/Bewerber und Bieter gehalten, vermeintliche/behauptete Vergabeverstöße schnell gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, weil sie die behaupteten Verstöße sonst ggf. nicht mehr geltend machen können. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftrag-geberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.