Unterhaltsreinigung im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 00100 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kzvnr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2025
Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft KZV Nordrhein in Düsseldorf.
Die Liegenschaft umfasst einen Gebäudekomplex aus 5 Häusern mit jeweils 4 Etagen, der als Bürogebäude genutzt wird. Die zu reinigenden Flächen befinden sich im Souterrain, Erd- und 1. - 4. Obergeschoß.
Die Reinigung umfasst eine Fußbodenfläche von: 4.533,72 m²
Die jährliche Reinigungsfläche beträgt: 611.813,72 m²
Leistungszeitraum: 01.10.2022 bis 30.09.2025, max. 30.09.2027
Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft KZV Nordrhein in Düsseldorf.
Die Liegenschaft umfasst einen Gebäudekomplex aus 5 Häusern mit jeweils 4 Etagen, der als Bürogebäude genutzt wird. Die zu reinigenden Flächen befinden sich im Souterrain, Erd- und 1. - 4. Obergeschoß.
Die Reinigung umfasst eine Fußbodenfläche von: 4.533,72 m²
Die jährliche Reinigungsfläche beträgt: 611.813,72 m²
Leistungszeitraum: 01.10.2022 bis 30.09.2025, max. 30.09.2027
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von drei Jahren bis zum 30.09.2025 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht eine der Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich wie-derspricht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (bis 30.09.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (s. Vordruck Anlage U5) zu verwenden.
Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (s. Vordruck Anlage U5):
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-,
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das
Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen.
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG).
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staats gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments.
A) Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (s. Mindeststandards):
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
B) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Vordruck Anlage U5)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (s. Vordruck Anlage U5) zu verwenden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
1. Personen- und Sachschäden 5,0 Mio. EUR
2. Vermögensschäden 1.000.000 EUR
3. Allmählichkeitsschäden: 1.000.000 EUR
4. Bearbeitungsschäden: 1.000.000 EUR
5. Schlüsselverlustschäden: 500.000,- EUR
1. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen,
Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistungsachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu
können (s. Vordruck Anlage U5).
2. Nachweis des praktizierten Qualitätsmanagements, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (s. Vordruck Anlage U5):
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
4. Angaben zum Stundenverrechnungssatz (vgl. Mindeststandards und s. Anlage U5):
5. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen in Deutschland für die ausgeschriebene Leistungsart (s. Vordruck Anlage U5):
- Zeitraum innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe von Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragsvolumen in EURO.
Die KZV Nordrhein behält sich ausdrücklich vor, Kontakt zu den angegebenen Referenzkunden aufzunehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (s. Vordruck Anlage U5) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem
Vergabeverfahren:
1. Referenzen:
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn die zu reinigende Fläche mindestens 80%
der gegenständlich zu reinigenden Fläche im Jahr nachweist. Die Referenzbeurteilungen müssen bestätigen, dass die erbrachten Leistungen ohne mehr als zweimal schriftlich angezeigte Beanstandungen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt
erbracht, korrekt abgerechnet wurden oder nicht zu Rechnungskürzungen führten.
2. Stundenverrechnungssatz:
Fehlende Angaben / Nachvollziehbarkeit des Stundenverrechnungssatzes gemäß der Anlage U5 führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
- Frist für den Eingang von Bewerberfragen: 04.07.2022 15:00 Uhr
- Frist für Bekanntgabe der Antworten zu den Bewerberfragen: 12.07.2022 15:00 Uhr
Folgende weitere Termine sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens geplant:
Aufforderung zur Angebotsabgabe KW 30
- Im Rahmen der Angebotsabgabe muss eine Ortsbesichtigung des Leistungsobjekts im Zeitraum vom 01.08. bis 11.08.2022 vorangegangen sein.
- Frist für den Eingang von Bieterfragen: 12.08.2022 15:00 Uhr
- Frist für Bekanntgabe der Antworten zu den Bieterfragen: 16.08.2022 18:00 Uhr
Angebotsfrist: KW 34
Mitteilung an nicht berücksichtigte Bieter: KW 35
Zuschlag: voraussichtlich KW 37
Leistungsbeginn 01.10.2022
Bindefrist für das Angebot 15.09.2022
Bekanntmachungs-ID: CXPNYE0DF6V
Ort: Köln
Land: Deutschland