Gesamt-Planung Sonderausstellung "Das 1. Jahrtausend - Zeit des Wandels" Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.alm-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamt-Planung Sonderausstellung "Das 1. Jahrtausend - Zeit des Wandels"
Das ALM hat in Kooperation mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg mit der Konzeption einer großen Landesausstellung über das Frühmittelalter in Baden-Württemberg begonnen. Die Ausstellung "Das 1. Jahrtausend" wird das erfolgreich, etablierte Format der großen Landesausstellungen des Archäologischen Landesmuseums der letzten 25 Jahre fortführen. Die Ausstellung wird im Sommer 2024 (voraussichtlich am 19. Juli) eröffnet werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung und planerische Ausarbeitung der Ausstellungsplanung/-gestaltung, sowie der Generalplanung aller Gewerke.
Kunstgebäude Stuttgart Schloßplatz 2 70173 Stuttgart
Das ALM hat in Kooperation mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg mit der Konzeption einer großen Landesausstellung über das Frühmittelalter in Baden-Württemberg begonnen. Die Ausstellung "Das 1. Jahrtausend" wird das erfolgreich, etablierte Format der großen Landesausstellungen des Archäologischen Landesmuseums der letzten 25 Jahre fortführen. Die Ausstellung wird im Sommer 2024 (voraussichtlich am 19. Juli) eröffnet werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung und planerische Ausarbeitung der Ausstellungsplanung/-gestaltung, sowie der Generalplanung aller Gewerke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDJYRXK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw.
10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.