Land- und Amtsgerichtes Köln, Eingangssicherung - Objektplanung LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00363
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land- und Amtsgerichtes Köln, Eingangssicherung - Objektplanung LPH 1-9
Objektplanung LPH 1-9 gemäß HOAI
Mit Vertragsabschluss wird die Leistungsphase 1 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 2-9 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt.
Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung
Amts- und Landgericht Köln Luxemburger Str. 101 50939 Köln
Der Eingangsbereich ist nach den Vorgaben des AG und des Nutzers insbesondere unter den
gegebenen Sicherheitsstandards herzustellen.
Er muss barrierefrei sein und hierfür ist ein Barriefreikonzept zu erstellen.
Wir weisen darauf hin, dass eine detaillierte Bestandsaufnahme und Bedarfsplanung erfolgen muss.
Es wird eine lösungsorientierte und kooperative Arbeitsweise erforderlich. Die Belange des Nutzers
(Gerichtsbetrieb, Sicherheitsanforderungen etc.) und das Vorhandensein der im Gebäude vorhandenen
Gebäudeschadstoffe sind bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Bauleitung und der Dokumentation des Bauablaufs werden regelmäßig einmal
wöchentlich Baubesprechungen durch den AN durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. Weitere
Baubesprechungen zu Sonderthemen werden nach Erfordernis durch AN terminiert und durchgeführt.
Der AN nimmt nach Aufforderung durch den AG oder ggf. Projektsteuerer an den zweiwöchentlichen
Projektbesprechungen mit AG im BLB Köln oder im Justizzentrum Köln teil.
Der AG hat diese zu moderieren und zu dokumentieren.
Der verantwortliche Projektleiter muss sachkundig insbesondere gem. TRGS 519 und erfahren in
Bezug auf den baulichen Umgang mit Gebäudeschadstoffen sein. Die Arbeiten an schadstoffbelasteten
Bauteilen sind in enger Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Schadstoffgutachter durchzuführen.
Es liegt ein Schadstoffkataster vor.
Die Fachplaner für die Teilaufgaben der Kostengruppe 400 stehen dem Projekt derzeit nicht zur
Verfügung. Der AG beabsichtigt im Zuge der weiteren Planungsfortschritte in enger Abstimmung mit AN
die Fachplaner für die Teilaufgabe Kostengruppe 400 zu beauftragen. Die Koordinierung der
Teilleistungen der KG 400 im Rahmen der Leistungsphase LP 1-9 hat durch den AN zu erfolgen.
Im Zuge der Objektüberwachung ist eine Vorort-Präsenz des Objektüberwachers/Bauleiters von
mindestens drei Arbeitstage je 6 Stunde pro Woche erforderlich.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Wenn mehr als sechs Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden nur die sechs am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,
die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftrag werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantowrtlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Beabsichtigt der Bewerber, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er die Leistungen des Unterauftragnehmers entsprechend dem als Anlage 2 eingefügten Formblatt "Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen" anzugeben.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungskriterien im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, müssen diese Unternehmen die "Erklärung Nachunternehmer" ausfüllen und unterschreiben. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Berufs-/Betriebshaftversicherung:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und 1.500 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen im Zeitraum von 06/2012-05/2022 erbracht wurden, welche jeweils den nachstehenden Mindestkriterien entsprechen.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
2 Unternehmensreferenzen mit jeweils folgenden Anforderungen:
- Es muss sich um den Neu- oder Umbau eines gesicherten Eingangsbereichs mit Sicherheitsschleuse und Zutrittskontrolle für Gerichtsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Flughäfen, Synagogen, Behörden oder Botschaften handeln,
- zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 10 Jahren (06/2012-05/2022) erbracht und abgeschlossen worden sein.
- es müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- es muss mindestens die Honorarzone IV HOAI gegeben sein,
- die Kosten der KG 300 müssen mindestens 2.000.000 EUR (brutto) betragen.
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium:
1. Projektbearbeitung und Vorgehensweise: 50%
2. Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (gem. Angaben zum Formblatt "Projektleitung"): 20 %
3. Angebot (finales Angebot) : 30 %
Sonstige Informationen:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg)
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundeskartellamt werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY9NT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de