Schülerspezialverkehr für Bielefelder Schulen zu diversen Sportstätten für das Schuljahr 2022/2023 aufgeteilt auf 6 Lose mit jeweils drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Schuljahre Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6191
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr für Bielefelder Schulen zu diversen Sportstätten für das Schuljahr 2022/2023 aufgeteilt auf 6 Lose mit jeweils drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Schuljahre
Für die Beförderung von Schulkindern aus dem Bereich Bielefeld von verschiedenen Schulen zu verschiedenen Schwimmbädern bzw. Sportstätten sind Schulbusse in Anspruch zu nehmen.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2022/23 mit Verlängerungsoption für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 und 2025/26. Die Verträge werden für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 abgeschlossen. Die Verlängerungsoptionen für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 und 2025/26 greifen automatisch, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis spätestens zum 31.12.2022 für das Schuljahr 2023/24, bis spätestens zum 31.12.2023 für das Schuljahr 2024/25 und bis spätestens zum 31.12.2024 für das Schuljahr 2025/26 kündigt.
Die Verträge enden somit spätestens zum 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Schülerspezialverkehr
Schülerspezialverkehr zu Sportstätten
Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Jahre
Schülerspezialverkehr
Schülerspezialverkehr zu Sportstätten
Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Jahre
Schülerspezialverkehr
Schülerspezialverkehr zu Sportstätten
Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Jahre
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Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Jahre
Schülerspezialverkehr
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Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Jahre
Schülerspezialverkehr
Schülerspezialverkehr zu Sportstätten
Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Fahrpersonal muss den Anforderungen der BOKraft entsprechend geeignet sein. Fahrerinnen und Fahrer von Omnibussen müssen eine Grundqualifikation nach den Regelungen des Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetzes nachweisen können.
Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einem Kraftfahrzeugdeckungsschutz von mind. 100 Millionen Euro je Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge oder eine Eigenerklärung, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit dem o.g. Kraftfahrzeugdeckungsschutz bestehen wird.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Vorlage einer gültigen Genehmigung zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung gem. PBefG oder einer EG- Lizenz für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage von Kopien der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks und / oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze, Anzahl der Stehplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes, der Niederlassungen, Angaben des Gesamtumsatzes, sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe sind.
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens zum nächsten Einsatz) ein Ersatz gestellt werden kann.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 15 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm Euro 4 ist mindestens einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur solche Personen, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse D gem. § 6FeV und eines erweiterten Führungszeugnisses sind, als Busfahrer eingesetzt werden.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bieterangabenverzeichnis ist ausgefüllt zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die entsprechenden Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft un den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emmisionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplätzen zugelassen sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine ausreichende Kenntnis der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Unternehmer gewährleistet, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen. Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer einsetzen.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 15 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm Euro 4 ist mindestens einzuhalten.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahrenwerden, die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit zur Ausführung der Leistung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist ist gem. § 15 Abs. 3 VgV verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die Gesamtleistung besteht aus 6 Losen. Es können auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden.
Die Vergabe erfolgt losweise. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot - nach Erfüllung aller in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien - bezogen auf den Preis.
Die Anzahl der maximal an einen Bieter zu vergebenden Lose ist derart begrenzt, dass das Maximum der zu
vergebenden Lose an einen Bieter kleiner / gleich der Anzahl der angegebenen Fahrzeuge ist, welche pro
Wochentag/Fahrzeit für die bezugschlagten Lose zur Beförderung benötigt werden.
Dabei erfolgt die Vergabe der Lose so, dass der Gesamtpreis aller Lose der für die Stadt Bielefeld günstigste ist
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9274
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]