Generalplanung Sanierung Maritimo Referenznummer der Bekanntmachung: 5327/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oer-Erkenschwick
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oer-erkenschwick.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Sanierung Maritimo
Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung des in Abschnitt II.1.4 kurz erläuterten und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher beschriebenen Bauvorhabens "Sanierung Maritimo", welches die Sanierung und Attraktivierung des Freizeitbades "Maritimo" sowie die Sanierung des unmittelbar angrenzenden Freibads "Am Stimbergpark" umfasst.
Für das Vorhaben liegt neben einer Grundlagenermittlung auch bereits eine Vorplanung des ursprünglich beauftragten Generalplaners (Büro Bremer + Bremer) vor, welche den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens als Kalkulationsgrundlage für die Angebote zur Verfügung gestellt wird. Von der vertraglichen Möglichkeit einer Weiterbeauftragung des Generalplaners wurde abgesehen. Der Generalplanungsauftrag soll neu vergeben werden. Aufgabe des neuen Generalplaners wird zunächst eine Optimierung der bislang vorgelegten Vorplanung sein, deren Ziel die Anpassung der Vorplanung an das vom Rat der Stadt Oer-Erkenschwick formulierte Kostenziel (siehe Abschnitt II.2.4) durch Reduzierung und/oder Optimierung des Umfangs der vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Sinne eines "design to cost"-Ansatzes ist. Der Auftragnehmer hat hierbei ausdrücklich die Wahl, entweder eine vollständig neue Vorplanung zu erstellen oder die vorliegende Vorplanung so anzupassen, wie dies für eine Anpassung an das Kostenziel erforderlich ist. In beiden Fällen ist die Bearbeitung der Vorplanung dabei nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Investitionskosten zu betrachten, sondern - im Sinne einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung - auch mit ihren Auswirkungen auf die mit dem künftigen Badebetrieb zu erzielenden Einnahmen.
Der zu vergebende Generalplanungsauftrag umfasst insbesondere die Objektplanung zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, die Fachplanungsleistungen für die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (sämtliche Anlagengruppen einschließlich der Badewassertechnik) sowie Beratungsleistungen zu den Leistungsbildern Bauphysik und Brandschutz.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung zunächst der oben beschriebenen Optimierungsphase und hieran anschließend der weiteren Leistungen ab der Leistungsphase 3 (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Oer-Erkenschwick
Das maritimo Sauna-Wellness-Resort mit Sport- und Freizeitbad in Oer-Erkenschwick wurde von 2002 bis 2004 errichtet. Bereits kurz nach der Eröffnung sind diverse Mängel und Schäden festgestellt worden, die im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens aufgenommen wurden. Die Stadt beabsichtigt nunmehr eine Generalsanierung des Sauna-Wellness-Resorts maritimo mit Sport- und Freizeitbad sowie zusätzlich die Kernsanierung des angrenzenden Freibads in Oer-Erkenschwick (Vorhaben). Das Vorhaben wird zusammenfassend als "Sanierung Maritimo" bzw. "Generalsanierung Maritimo" bezeichnet und umfasst im Wesentlichen die drei Teilmaßnahmen "Sanierung Freizeitbad Maritimo", "Attraktivierung Freizeitbad Maritimo" sowie "Sanierung der Freibad-Anlage Stimberg-Park", wobei die letztgenannte Teilmaßnahme öffentlich gefördert wird.
Mit der Generalplanung des Vorhabens wurde ursprünglich das Büro Bremer + Bremer nach einer EU-weiten Ausschreibung beauftragt. Hierzu liegen auch bereits eine Grundlagenermittlung sowie eine Vorplanung vor. Von der vertraglichen Möglichkeit einer Weiterbeauftragung des Generalplaners wurde abgesehen. Der Generalplanungsauftrag soll neu vergeben werden.
Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick hat für das Vorhaben ein Kostenziel von 32 Mio. EUR (netto ohne MwSt.) festgelegt, das die im Rahmen der bisherigen Grundlagenermittlung und Vorplanung gewonnen Erkenntnisse zum Sanierungsbedarf von Dach, Fassade und Beton mitberücksichtigt und die Kostengruppen 200 bis 700 gemäß DIN 276 umfasst. Ausgenommen hiervon sind Investitionen in erneuerbare Energien. In der weiteren Planung sollen energetische Sanierungen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Betriebskostensenkung und/oder CO2-Minimierung vorrangig berücksichtigt werden. In dem vom Rat beschlossenen Haushalt 2022 erfolgte bereits die gesonderte und zusätzliche Veranschlagung regenerativer Energieversorgungen mit 3.128.000 EUR (netto ohne MwSt.) außerhalb des festgelegten Kostenzielwertes von 32 Mio. EUR. Hierbei muss die Rentierlichkeit der jeweiligen Einzelmaßnahme darstellbar sein. Bei Maßnahmen, für die zukünftig Fördermittel (über die gemäß Teil A Abschnitt 5 bereits vorgesehene Förderung hinaus) generiert werden können, kann deren Förderanteil zum Kostenziel hinzuaddiert werden.
Aufgabe des neuen Generalplaners wird zunächst eine Optimierung der bislang vorgelegten Vorplanung (siehe die nähere Erläuterung in Abschnitt II.1.4) zur Anpassung an das genannte Kostenziel sein. Im Anschluss hieran ist eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen ab der Leistungsphase 3 vorgesehen (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Die Generalplanung umfasst insbesondere folgende Leistungsbilder, wobei die Grundleistungen ab Leistungsphase 3 jeweils weitgehend und ergänzend ausgewählte besondere Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen ausdrücklich definiert sind, beauftragt werden: Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V .m. Anlage 10 zur HOAI), Objektplanung Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V .m. Anlage 11 zur HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V .m. Anlage 14 zur HOAI), Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V .m. Anlage 15 zur HOAI) für folgende sämtliche Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (einschließlich der nutzungsspezifischen Anlagen für die Badewassertechnik), Leistungsbild Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI für die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik sowie Leistungen zum Brandschutz gemäß dem Leistungsbild Brandschutz in Abschnitt 1.4 der AHO-Schrift Nr. 17 "Leistungsbild und Honorierung - Leistungen für Brandschutz".
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare General- oder Gesamtplanungsleistungen in den letzten 10 Jahren (Gewicht 45%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 1.1 - (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Im Rahmen einer General- oder Gesamtplanung wurden mindestens die Leistungsbilder Gebäude und Technische Ausrüstung (hier mindestens die Anlagengruppen 1 bis 4) bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 200 bis 500 entspr. DIN 276) betrug mind. 8 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.08.2012 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.08.2012.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war (zumindest auch) ein Hallenschwimmbad (Gewicht 10%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: zusätzlich bearbeitete Leistungsbilder bzw. Anlagengruppen (Gewicht 6%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 200 bis 500 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 5%);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 4%).
2) Referenzen über die Planung von Schwimmbädern in den letzten 10 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium 2.1 - (Gewicht 18%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Hallenschwimmbad oder ein kombiniertes Hallen-/Freibad.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die letzten Architektenleistungen wurden nicht vor dem 01.08.2012 erbracht und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.08.2012.
2.2) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%);
2.3) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6%);
2.4) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 4%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%);
3.2) aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Tragwerksplanung mit Hochschulabschluss als Ingenieur (Gewicht 1%);
3.3) aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%);
3.4) aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 1%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen zur Optimierung der Vorplanung (siehe Abschnitt II.1.4) beauftragt. Die weiteren Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
1) Referenzen über vergleichbare General- oder Gesamtplanungsleistungen in den letzten 10 Jahren, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Im Rahmen einer General- oder Gesamtplanung wurden mindestens die Leistungsbilder Gebäude und Technische Ausrüstung (hier mindestens die Anlagengruppen 1 bis 4) bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 200 bis 500 entspr. DIN 276) betrug mind. 8 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.08.2012 und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.08.2012.
2) Referenzen über die Planung von Schwimmbädern in den letzten 10 Jahren, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Hallenschwimmbad oder ein kombiniertes Hallen-/Freibad.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die letzten Architektenleistungen wurden nicht vor dem 01.08.2012 erbracht und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.08.2012.
3) Anzahl fester Mitarbeiter/innen, jeweils aktuell sowie durchschnittlich in den Jahren 2019, 2020 und 2021, für folgende Mitarbeitergruppen:
3.1) MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.2) MA im Bereich Tragwerksplanung mit Hochschulabschluss als Ingenieur;
3.3) MA mit Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.4) MA mit Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, müssen zumindest in Summe die (bearbeiteten und abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 abgedeckt werden.
Außerdem müssen durch die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, ebenfalls zumindest in Summe die (bearbeiteten und abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 abgedeckt werden.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf - jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 - für die unter 3.1 genannte Gruppe der MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung nicht unter 4,0 und für die beiden unter 3.3) und 3.4) genannten Mitarbeitergruppen ("MA mit Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung" und "MA mit Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung") jeweils nicht unter 2,0 liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRV72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland