Unterhalts-/Glasreinigung, Infrastrukturelle Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1160/V11/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpinb.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-/Glasreinigung, Infrastrukturelle Dienstleistungen
Unterhalts-/Glasreinigung, Infrastrukturelle Dienstleistungen
Unterhaltsreinigung
Los 1: Reinigungsdienste: Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Bereitstellung aller Sanitärverbrauchsmaterialien
a) Unterhaltsreinigung gemäß Leistungsverzeichnis (überwiegend ergebnisorientiert), Fläche ca.: 23 549,77 m2 ;
b) Tagesreinigungskraft Mo- Do (7:00- 15:30 Uhr), Fr (7:00 -14:30 Uhr);
c) Sonderreinigungen (unverb. Schätzung, Abrechnung nach Aufwand): ca. 250 Stunden/Jahr;
d) Bereitstellung aller Sanitärverbrauchsmaterialien: ca. 230-240 Personen (Vollzeitäquivalebt ca. 189 - 198 Personen) im Gebäude tätig.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Glasreinigung
Los 2: Glasreinigung:
a) Glasreinigung gemäß Leistungsverzeichnis, Fläche ca.: 18 513,30 m2 (Innen: 9 254,65 Außen: 9 258,65);
b) Sonderreinigungen (unverb. Schätzung, Abrechnung nach Aufwand): ca. 100 Stunden/Jahr.
c) Gewächshaus Reinigung der Ablaufrinnen u. Ablauföffnungen der Dachfenster (pauschal)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Infrastrukturelle Dienstleistung
Los 3: Infrastrukturelle Dienstleistungen: Sicherheits- und Störungsdienste, Empfangs- und Postdienste, Warenannahme, Hausmeisterdienste
a) Sicherheits- und Störungsdienste: 24 Stundendienst I 365 Tage;
b) Empfangs- und Postdienste: Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr. 8:00 -13:00 Uhr;
c) Warenannahme: Mo-Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr durch einen internen Mitarbeiter des MPINB’s (AG) ; Mo-Fr 12:00 Uhr - 16:00 Uhr durch externes Personal (AN)
d) Hausmeisterdienste: Mo- Do (8:00- 16:30 Uhr), Fr (8:00- 15:30 Uhr).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin / der Bieter hat mit der Abgabe des Angebots folgende Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) zu erfüllen:
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (gilt für Los 1-Los 3)
I. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB gegeben sind.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen:
Der Bieter/die Bieterin erklärt,
- dass im Falle von Kontrollen durch die Auftraggeber für eingesetztes Personal stets der Nachweis der Sozialversicherung durch Vorlage der Sozialversicherungsausweise erbracht werden kann und hierzu einzelvertraglich die Einwilligung der Arbeitnehmer sichergestellt wird,
- das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems gem. ISO 9001 ff. oder vergleichbar
Folgender Vorgabe (bei Dauerschuldverträgen) seitens des/der Auftraggeber/in wird uneingeschränkt Folge geleistet:
Für die gesamte Laufzeit des Vertrages erkläre(n) ich/wir zusätzlich, dass jegliche Veränderung zu den oben aufgeführten Tatbeständen unverzüglich dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht wird. In der Folge ist mir/uns bekannt, dass dies dann bei einem negativen Prüfungsergebnis zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages führen kann.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe ausgeschlossen werden kann.
Tariftreue und Mindestlohn:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Beachtung des gesetzlichen/tariflichen Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk bei der Kalkulation der Angebotspreise (gilt für Los 1 - Los 2).
Ich/Wir erkläre(n), dass den Mitarbeitern, die je nach den Inhalten der ausgeschriebenen Leistung, in der Unterhalts- und Innenreinigung und/oder in der Glas- und Fassadenreinigung eingesetzt werden, der entsprechende gesetzliche/tarifliche Mindestlohn des jeweils aktuellen Tarifvertrages im Gebäudereinigerhandwerk i.V.m. der jeweils gültigen Rechtsverordnung des BMAS gezahlt wird (gilt für Los 1 - Los 2).
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Beachtung des gesetzlichen/tariflichen Mindestlohns im Bewachungs- und Sicherheitsdienst bei der Kalkulation der Angebotspreise. (gilt für Los 3)
Ich/Wir erkläre(n), dass den Mitarbeitern, die je nach den Inhalten der ausgeschriebenen Leistung, im Bewachungs- und Sicherheitsdienst eingesetzt werden, der entsprechende gesetzliche/tarifliche Mindestlohn gemäß Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung gezahlt wird (gilt für Los 3).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.