Kunsttransporte Referenznummer der Bekanntmachung: X-KAH-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Bundeskunsthalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransporte
Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle) schreibt in Form eines Offenen Verfahrens gem. VgV eine Rahmenvereinbarung "Kunsttransporte" mit bis zu vier Auftragnehmern aus.
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Helmut-Kohl-Allee 4
53113 Bonn
Anlieferung über Emil-Nolde-Straße
Planung und Durchführung von Kunsttransporten. Planung und Durchführung von Auf- und Abbauten von Ausstellungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.1.1 - Handelsregisterauskunft
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein. Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des
Angebots).
A.1.2 - Eigenerklärungen
Bitte bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben.
A.2.1 - Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bitte bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 750.000 Euro betrug (Min-destanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
A.2.2 - Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versi-cherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbe-reich mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungs-fall/Schadensereignis: 2.500.000 € für Personen -/ Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden, 2.500.000 für Umweltschäden. Alternativ eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird oder, dass die Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gemäß der Anforderung angepasst wird.
A.3.1 - Aufbauleiter I
Bitte bestätigen Sie, dass alle von Ihnen eingesetzten Aufbauleiter mindestens 5 Jahre Erfahrung mit Kunsttransporten besitzen (Mindestanforderung).
A.3.2 - Aufbauleiter II
Bitte bestätigen Sie, dass alle von Ihnen eingesetzten Aufbauleiter bereits mindestens 12 Kunsttransporte für Landesmuseen oder vergleich-bare Museen in Städten ab 200.000 Einwohnern durchgeführt haben.
A.3.3 - Aufbauleiter III
Bitte bestätigen Sie, dass alle von Ihnen eingesetzten Aufbauleiter über gute Kenntnisse der englischen Sprache sowie mindestens einer weiteren Fremdsprache verfügen. Bitte geben Sie die weiteren Fremdsprachen an.
A.3.4 - Auf- und Abbauteam ("Hängetrupp") I
Bitte geben Sie an, über wie viele Jahre Erfahrung das von Ihnen einge-setzte Auf- und Abbaupersonals (Hängetrupp) mit Kunsttransporten besitzt. Geben Sie auch Auskunft über die Fremdsprachenkenntnisse der einzelnen Personen.
A.3.5 - Auf- und Abbauteam ("Hängetrupp") II
Bitte bestätigen Sie, dass ihr Hängetrupp aus 5 bis 7 Personen besteht und dass dieses Personal mindestens seit 3 Jahren für sie als Hängetrupp arbeiten.
A.3.6 - Auslandserfahrung Aufbauleiter und Hängetrupp
Bitte geben Sie an, über welche Auslandserfahrungen die von Ihnen eingesetzten Aufbauleiter sowie das von Ihnen eingesetzte Personals des Hängetrupps verfügen. Dabei sind Projekte aus folgenden Regionen gefordert:
▪ Europa (EU-West und EU-Ost),
▪ ehemalige GUS-Staaten,
▪ USA,
▪ Lateinamerika,
▪ Afrika (Sahara und südlich angrenzende Staaten),
▪ Südostasien, Indien/Pakistan/Bangladesch,
▪ Naher Osten (Arabische Halbinsel, Iran).
A.3.7 - Fuhrpark
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die nachfolgenden Nachweise bei:
•Kopien der Zulassungspapiere oder geeignete technische Erklärungen oder Beschreibungen oder Bestätigungen der Hersteller, die die Ausstattung von mindestens drei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18-25 t in fest geschlossener Bauweise mit einem Ladevolumen von mindestens 45 m³, einer Ladelänge von mindestens 7 m und einer Gesamtlänge von höchstens 10 m nachweisen.
•Kopien der Zulassungspapiere oder geeignete technische Erklärungen oder Beschreibungen oder Bestätigungen der Hersteller, die die Ausstattung von mindestens zwei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t in fest geschlossener Bauweise mit einem Gesamtvolumen von mindestens 30 m³, einer Ladelänge von mindestens 4,50 m nachweisen.
•Kopien der Zulassungspapiere oder geeignete technische Erklärungen oder Beschreibungen oder Bestätigungen der Hersteller über die Ausstattung von mindestens einen Anhänger mit einem Ladevolumen von mindestens 45 m³ und einer Ladelänge von mindestens 6,50 m.
•Nachweis und Dokumentation für garantierten Temperaturregelbereich für den Aufbau von LKWs und Anhängern.
•Nachweis für ein fest eingebautes GPS-System.
•Nachweis über die regelmäßige Durchführung der TÜV/DEKRA/ GFK-Haupt- und Zwischenuntersuchungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
•Bestätigung, dass die benannten Fahrzeuge ausschließlich für den Transport von Kunstgegenständen genutzt werden und jeweils mit zwei Fahrern ausgestattet sind.
A.3.8 - Referenzen
Bitte benennen Sie vier Referenzen für vergleichbare Leistungen (Kunsttransporte) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Referenzen müssen sich auf Aufträge mit einem Rechnungsvolumen von jeweils mindestens 50.000 Euro brutto sowie auf ein Versicherungsvolumen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro beziehen. Mindestens drei der Referenzen müssen internationale Transporte betreffen. Die Schwerpunkte Großskulpturen, Installationen und Gemälde / Großformate dürfen jeweils höchstens zweimal vertreten sein.
A.3.9 - Zertifizierung
Bitte fügen Sie ein gültiges Zertifikat über die Zertifizierung der Bieterin nach DIN EN ISO 9000:2008, 2015ff. [oder neuer] für Kunsttransporte und/oder Museumslogistik bei.
A.3.10 - Luftfrachtabwicklung
Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen auf die Versendung von Kunstgegenständen per Luftfracht eingerichtet ist und über folgende Qualifikationen und Nachweise verfügt, die im Bedarfsfall vorzuweisen sind:
•Eine Zulassung als IATA-Agent im jeweiligen Ursprungsland
•Die Möglichkeit einer uneingeschränkten Luftfrachtüberwachung und damit Zugang zum Vorfeld auf den für die Transportwege relevanten Flughäfen in Deutschland, der EG und dem außereuropäischen Ausland
•Eine Zulassung als reglementierte Beauftragte im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie des deutschen Luft-sicherheitsgesetztes (LuftSiG)
•Eine Haftpflichtversicherung für Dienstleister auf Flughäfen gemäß Bodenabfertigungs-Dienstverordnung (BADV) , die vom tatsächlich ausführenden Dienstleister abgeschlossen sein muss.
Die entsprechenden Nachweise können ggf. durch eine Verpflichtungserklärung entsprechend § 47 VgV erfüllt werden.
Bei Luftfrachtsendungen muss das Kunstobjekt mit einem Luftfrachtunternehmen in einem Service Level für den Transfer von Wertgegenständen behandelt werden, (z.B. bei Lufthansa Cargo AG das Service Level Safe TD2/To Flash bei KLM das Service Level Variation Safe 2).
Der Auftragnehmer hat im Bedarfsfall nachzuweisen, dass ein entsprechender Service Level gebucht wurde.
•Die Bieterin verpflichtet sich, in ihrem Angebot den oder die einzusetzenden Carrier namentlich anzuzeigen, des Weiteren die geplante Flugnummer bekannt zu geben sowie die Abflugs- und Ankunftszeit des betreffenden Fluges, genauso wie den Abgangs- und Zielflughafen.
•Für das Angebot ist zugrunde zu legen, dass jede nordamerikanische Leihgeberin ihren eigenen Luftfrachtbrief (Air Way Bill) verlangt, entsprechend sind die Luftfracht- und Luftfrachtnebenkosten anzubieten.
A.3.11 - Artenschutz/CITES
Bitte fügen Sie Referenzen zum Nachweis Ihrer Erfahrungen über Kunsttransporte im Zusammenhang mit dem Artenschutzabkommen bei.
A.3.12 - Kunstlager
Bitte bestätigen Sie, dass Sie über ein gesichertes und vollklimatisiertes Kunstlager verfügen, welches die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
•Dieses Kunstlager muss eine Lagerfläche von mindestens 100 m² haben, über eine Vollklimatisierung verfügen, die sicherstellt, dass über das gesamte Jahr hinweg sowie tags und nachts die relative Luftfeuchtigkeit konstant zwischen 50 und 55 % und die Temperatur konstant zwischen 18 und 24 °C liegt.
•Das Kunstlager muss der Sicherheitsgruppe SG3 gemäß den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entsprechen und über eine 24-Stunden-Überwachung mit Alarmsicherung, Fernmeldesystem und Direktaufschaltung zu Polizei und Feuerwehr verfügen.
•Ebenso muss eine geeignete Feuerlöscheinrichtung vorhanden sein.
•Das Kunstlager muss sauber sein.
•Ebenso muss es über einen sauberen, trockenen und geschlossenen Lagerraum für Leerkisten, alarmgesicherte Räumlichkeiten zur Unterstellung eines LKW mit Hänger verfügen.
A.3.12 - Zollager
Bitte fügen Sie einen Nachweis der zuständigen Zollstelle bei, dass sie ein zugelassener Zollagent ist und am Atlas-Zollverfahren teilnehmen.
A.3.12 - Verpackungsmaterial
Bitte fügen Sie folgende Nachweise bei:
•Erklärung über die Verfügbarkeit von Klimakisten (auch Sammelklimakisten) für Bilder, Klimakisten für Objekte (Skulpturen), Kisten für Objekte (Skulpturen), Bilderkisten (auch Sammelbilderkisten), Transportrahmen, Kartonverpackungen und Verpackungsmaterialien.
•Zum Nachweis der Qualifikation der Klimakiste ist die Kopie eines aktuell gültigen, unabhängigen Gutachtens vorzulegen.
•Dokumentation und genaue Spezifikation der zum Einsatz kommenden Verpackungsmaterialien (etwa anhand eines Verpackungskatalogs).
•Angaben zur betriebseigenen Schreinerei bzw. andernfalls zur Organisation des Transportkistenbaus.
A.3.13 - Museumsqualitätsmanagement
Bitte fügen Sie folgende Nachweise bei:
Nachweis über die Durchführung eines Audits für Museumsqualitätsmanagement, wobei das Audit zum Zeitpunkt der Bewerbung gültig sein muss.
Nach Vertragsunterzeichnung muss die Bieterin jährlich das aktualisierte gültige Audit unaufgefordert nachweisen.
A.3.14 - EU-Gemeinschaftslizenz
Bitte fügen Sie eine Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz (EWG) Nr. 881/92 bei.
A.3.15 - Ökologie
Bitte bestätigen Sie, dass die Transporte unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte umweltverträglich abgewickelt werden.
A.3.15 - Projektansprechpartner
Bitte geben Sie im Deckblatt des Angebotes eine festangestellte deutschsprachige Person und deren Vertreterin als Projektansprechpartnerin an.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).