Vergabe von Projektsteuerungsleistungen i. R. d. Gesamtprojektes "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0134
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen i. R. d. Gesamtprojektes "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Die Stadt Essen im Zentrum des Ruhrgebiets ist eine von ca. 60 Städten in Deutschland, die in Folge von Überschreitungen des NO2-Belastungsgrenzwertes in lokalen Straßenräumen (NO2-Konzentration > 40 ?g) im Jahr 2018 einen Masterplan Verkehr ausgearbeitet hat. Innerhalb dieses Masterplans sind insgesamt 36 Maßnahmen beschrieben worden, die eine Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen und u.a. Dieselfahrverbote vermeiden sollen. Die zeitliche Maßnahmenumsetzung variiert und ist in Teilen aufgrund von notwendigen Projektvorläufen langfristig ausgelegt. Eine erste Maßnahmenumsetzung zur Verbesserung der vorherrschenden Luftbelastung ist mit der Förderung des Projektes "Umweltsensitive Steuerung der Alfredstraße" (Beginn: Dezember 2018) durch gezielte Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur umgesetzt worden. Hierauf aufbauend, soll die Digitalisierung entlang des Masterplans Verkehr weiter ausgebaut werden. Ergänzend sollen vielfältigste Daten erfasst werden, die für weitergehende Strategieentwicklungen genutzt werden können. Als Smart City Essen (connected.essen.de) wird seit 2019 ein weitergehender Ansatz verfolgt, der u.a. auch das Thema Umweltgerechtigkeit be-rücksichtigt. Vor diesem Hintergrund besteht das nachfolgend beschriebene Vorhaben aus zwei Zielebenen: primär werden in diesem Ansatz die technischen Grundvoraussetzungen zur Digitalisierung der Verkehrssteuerung bis hin zu einem Live-Verkehrsmanagement geschaffen und umgesetzt. Auf der erweiterten Zielebene werden vor dem Hintergrund einer Querschnittsbetrachtung der Stadt alle Aspekte verkehrlicher Maßnahmen einem systematischen Monitoring unterzogen um die Maßnahmenauswirkungen auf die Essener Gesellschaft, Stadtverkehre und (Verkehrs-)Infrastruktur durch eine Raumbeobachtung "sichtbar" zu machen. Die Komplexität des Gesamtsystems Verkehr mit seinen zeitlichen und räumlichen Aspekten und (Wechsel-)Wirkungen macht den Einsatz vernetzter Sensorik und Steuerungssysteme sowie künstlicher Intelligenz (KI) zur Steuerung und Rückkopplung in die führenden Systeme besonders effizient und soll Teil des technischen Lösungsansatzes sein. Ein zentrales Steuerungs- und Managementorgan zur zielorientierten Umsetzung des Vorhabens ist im Sinne einer erfolgreichen sowie nachhaltigen Projektumsetzung zwingend erforderlich. Die Stadt Essen - im Folgenden Auftraggeberin genannt - sucht zu diesem Zweck für die Projektlaufzeit (planmäßig bis 31.12.2024 unter dem Vorbehalt etwaiger Verlängerungen der Projektlaufzeit, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Projektsteuerer - im Folgenden Auftragnehmer genannt - der die nachstehenden Leistungsbausteine während des Auftragsverhältnisses (=Projektlaufzeit inkl. Projektabschluss) entlang Projektstufen (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) erbringt.
45127 Essen
Die Stadt Essen im Zentrum des Ruhrgebiets ist eine von ca. 60 Städten in Deutschland, die in Folge von Überschreitungen des NO2-Belastungsgrenzwertes in lokalen Straßenräumen (NO2-Konzentration > 40 ?g) im Jahr 2018 einen Masterplan Verkehr ausgearbeitet hat. Innerhalb dieses Masterplans sind insgesamt 36 Maßnahmen beschrieben worden, die eine Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen und u.a. Dieselfahrverbote vermeiden sollen. Die zeitliche Maßnahmenumsetzung variiert und ist in Teilen aufgrund von notwendigen Projektvorläufen langfristig ausgelegt. Eine erste Maßnahmenumsetzung zur Verbesserung der vorherrschenden Luftbelastung ist mit der Förderung des Projektes "Umweltsensitive Steuerung der Alfredstraße" (Beginn: Dezember 2018) durch gezielte Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur umgesetzt worden. Hierauf aufbauend, soll die Digitalisierung entlang des Masterplans Verkehr weiter ausgebaut werden. Ergänzend sollen vielfältigste Daten erfasst werden, die für weitergehende Strategieentwicklungen genutzt werden können. Als Smart City Essen (connected.essen.de) wird seit 2019 ein weitergehender Ansatz verfolgt, der u.a. auch das Thema Umweltgerechtigkeit be-rücksichtigt. Vor diesem Hintergrund besteht das nachfolgend beschriebene Vorhaben aus zwei Zielebenen: primär werden in diesem Ansatz die technischen Grundvoraussetzungen zur Digitalisierung der Verkehrssteuerung bis hin zu einem Live-Verkehrsmanagement geschaffen und umgesetzt. Auf der erweiterten Zielebene werden vor dem Hintergrund einer Querschnittsbetrachtung der Stadt alle Aspekte verkehrlicher Maßnahmen einem systematischen Monitoring unterzogen um die Maßnahmenauswirkungen auf die Essener Gesellschaft, Stadtverkehre und (Verkehrs-)Infrastruktur durch eine Raumbeobachtung "sichtbar" zu machen. Die Komplexität des Gesamtsystems Verkehr mit seinen zeitlichen und räumlichen Aspekten und (Wechsel-)Wirkungen macht den Einsatz vernetzter Sensorik und Steuerungssysteme sowie künstlicher Intelligenz (KI) zur Steuerung und Rückkopplung in die führenden Systeme besonders effizient und soll Teil des technischen Lösungsansatzes sein. Ein zentrales Steuerungs- und Managementorgan zur zielorientierten Umsetzung des Vorhabens ist im Sinne einer erfolgreichen sowie nachhaltigen Projektumsetzung zwingend erforderlich. Die Stadt Essen - im Folgenden Auftraggeberin genannt - sucht zu diesem Zweck für die Projektlaufzeit (planmäßig bis 31.12.2024 unter dem Vorbehalt etwaiger Verlängerungen der Projektlaufzeit, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Projektsteuerer - im Folgenden Auftragnehmer genannt - der die nachstehenden Leistungsbausteine während des Auftragsverhältnisses (=Projektlaufzeit inkl. Projektabschluss) entlang Projektstufen (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) erbringt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mindestumsatz Jahresmittel 1.000.000,- EUR netto (s. Eigenerklärung zur Eignung)
jährlicher Mindestumsatz von 1.000.000,- Euro netto im Jahresmittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YYLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]