Landkreis Lörrach - Vergabe von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/186
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lörrach - Vergabe von Postdienstleistungen
Der Landkreis Lörrach schreibt die Abholung, Beförderung, Frankierung und die Zustellung von Postsendungen (u.a. Postzustellungsaufträge - PZA) im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in zwei Losen aus.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit PZA
Landkreis Lörrach Die Post ist bei Vertragsbeginn an folgenden Übernahmeorten durch den künftigen Auftragnehmer zu übernehmen:
(1) Landratsamt Lörrach, Hauptstelle, Palmstr. 3, 79539 Lörrach,
(2) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Vermessung & Geoinformation, Untere Wallbrunnstr. 11, 79539 Lörrach,
(3) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Ordnung, Sachgebiet Brand & Katastrophenschutz, Weiler Str. 6, 79540 Lörrach,
(4) Landratsamt Lörrach, Dienstleistungszentrum Rheinfelden, Zulassung/Soziale Dienste, Karl-Fürstenberg-Str. 17,
79618 Rheinfelden (Baden),
(5) Landratsamt Lörrach, Kfz-Zulassung Schopfheim, Hebelstr. 18, 79650 Schopfheim,
(6) Landratsamt Lörrach, SD IV Schopfheim, Hebelstraße 11, 79650 Schopfheim,
(7) Landratsamt Lörrach, SD II Weil am Rhein, Rhein Center Weil am Rhein, Hauptstraße 435, 79576 Weil am Rhein,
(8) Landratsamt Lörrach, Forstbezirk Kandern, Hauptstraße 39, 79400 Kandern,
(9) Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, Chesterplaz 9, 79539 Lörrach.
Der Auftra...
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen mit PZA
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2025, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens sechs Monate vor Ende des Vertragszeitraumes gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2026, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens sechs Monate vor Ende des Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen ohne PZA
Landkreis Lörrach Die Post ist bei Vertragsbeginn an folgenden Übernahmeorten durch den künftigen Auftragnehmer zu übernehmen:
(1) Landratsamt Lörrach, Hauptstelle, Palmstr. 3, 79539 Lörrach,
(2) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Vermessung & Geoinformation, Untere Wallbrunnstr. 11, 79539 Lörrach,
(3) Landratsamt Lörrach, Fachbereich Ordnung, Sachgebiet Brand & Katastrophenschutz, Weiler Str. 6, 79540 Lörrach,
(4) Landratsamt Lörrach, Dienstleistungszentrum Rheinfelden, Zulassung/Soziale Dienste, Karl-Fürstenberg-Str. 17,
79618 Rheinfelden (Baden),
(5) Landratsamt Lörrach, Kfz-Zulassung Schopfheim, Hebelstr. 18, 79650 Schopfheim,
(6) Landratsamt Lörrach, SD IV Schopfheim, Hebelstraße 11, 79650 Schopfheim,
(7) Landratsamt Lörrach, SD II Weil am Rhein, Rhein Center Weil am Rhein, Hauptstraße 435, 79576 Weil am Rhein,
(8) Landratsamt Lörrach, Forstbezirk Kandern, Hauptstraße 39, 79400 Kandern,
(9) Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, Chesterplaz 9, 79539 Lörrach.
Der Auftra...
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen ohne PZA
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2025, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens sechs Monate vor Ende des Vertragszeitraumes gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2026, wenn er nicht durch den Auftraggeber bis spätestens sechs Monate vor Ende des Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Optionaler Leistungsgegenstand ist die Leerung des in der Stadt Lörrach gelegenen Postfachs der Vergabestelle bei der Deutschen Post AG und die Lieferung und Übergabe der aus dem Postfach entnommenen Post in der Hauptstelle des Landratsamts.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmensstützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
(d) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(e) Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1.000 g gem. § 5 Postgesetz
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, bei Vertragsabschluss eine entsprechende Versicherung zu stellen.
(1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und die Zahl der Führungskräfte,
(2) Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
(3) Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001,
(4) Referenzen
(a) Nur für Los 1:
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g mit Postzustellungsauftrag) in den letzten drei Jahren.
(b) Nur für Los 2:
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g) in den letzten drei Jahren.
zu (5a):
Vorlage von mindestens einer Referenz über Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g mit Postzustellungsauftrag für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 10.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens einem Jahr. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise ab dem 1. Januar 2019 erfolgt sein.
zu (5b):
Vorlage von mindestens einer Referenz über Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 1.000 g mit in den letzten drei Jahren für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Sendungsvolumen von mindestens 200.000 Sendungen pro Jahr für die Dauer von mindestens einem Jahr. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise ab dem 1. Januar 2019 erfolgt sein.
Hinweis:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Die Angebotsunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
3. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR7GN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ge-genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Infor-mation durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.