Brandschutz - Neuvergabe Konzessionsverträge Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 711 2021 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutz - Neuvergabe Konzessionsverträge Brandmeldeanlagen
Vergabe von maximal zwei Konzessionen für die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreis Minden-Lübbecke sowie den Anschluss von Teilnehmern an diese Alarmübertragungsanlage. Die Konzessionsnehmer müssen vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, deren Technik an die jeweilige Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vergabe von maximal zwei Konzessionen für die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreis Minden-Lübbecke sowie den Anschluss von Teilnehmern an diese Alarmübertragungsanlage. Die Konzessionsnehmer müssen vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, deren Technik an die jeweilige Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2022, und endet nach 120 Monaten.Aktuell sind ca. 615 Objekte auf die bestehende Technik aufgeschaltet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.