Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05279 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1, 3 und
5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Region Ahaus
Orte in der Region Ahaus Kommunen Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Region Bocholt
Orte in der Region Bocholt Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Region Borken
Orte in der Region Borken Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Region Gronau
Orte in der Region Gronau Kommune Gronau
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ahaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bocholt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46399
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Borken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gronau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP928K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff GWB.