Vergabe von Reinigungsdienstleistungen - Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 101 2022 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen - Gebäudereinigung
Die Stadt Bad Oeynhausen beabsichtigt, die Gebäudereinigung für drei weiterführende Schulen, eine Musikschule und drei Sporthallen, zum 01.07.2022 für die Dauer von 4 Jahren, zu vergeben.
Los 1 - Gebäudereinigung Bad Oeynhausen Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in einer Schule, einer Musikschule und zwei Turnhallen im südlichen Bereich der Stadt Bad Oeynhausen.
Los 2 - Gebäudereinigung Bad Oeynhausen Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung in zwei Schulen und einer Turnhalle im nördlichen Bereich der Stadt Bad Oeynhausen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Gebäudereinigung Bad Oeynhausen Süd
Ort: Ahnsen
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31708
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Gebäudereinigung Bad Oeynhausen Nord
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.