Objektplanung Realschule Schloss Neuhaus Referenznummer der Bekanntmachung: AHP 08/2021 - FB 1004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Realschule Schloss Neuhaus
Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude für den Neubau an der Realschule Schloss Neuhaus| Paderborn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Paderborn beabsichtigt den Neubau eines dreigeschossigen Fachklassentraktes für die Realschule Schloss Neuhaus, Amtsweg 6, 33104 Paderborn. Der Neubau ist an das bestehende Gebäude anzubinden. Auf dem Baugrundstück (ca. 750 m²) steht derzeit ein Einfamilienhaus, welches bis Baubeginn rückgebaut wird. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Als Budget stehen für diese Aufgabe für die Kostengruppe 300 rd. 2.400.000 Euro und für die Kostengruppe 400 rd. 1.600.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Ziel ist eine barrierefreie Gestaltung, damit auch Kinder mit Einschränkungen aufgenommen werden können, daher ist ein Aufzug notwendig. Die Stadt Paderborn legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also die Berücksichtigung der Bau- und Lebenszykluskosten. So sind neben den Betriebskosten für Energieversorgung insbesondere auch Reinigungskosten, Wartungskosten der eingesetzten Technik sowie Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes zu berücksichtigen.
Mit Zuschlagserteilung werden die LPH 1-3 beauftragt, die LPH 4-9 werden optional abgefragt (stufenweise Beauftragung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.