Rahmenvereinbarung zur Anmietung von fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtischen Schulen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/018
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 102-284525)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Anmietung von fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtischen Schulen der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Anmietung von ca. 277 fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtische Schulen der Stadt Hamm, europaweit aus.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Bezugs zu Russland haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe
(1.4.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4.2) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.5) Bei Nachunternehmen
(1.5.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.8) Konzept zum Flottenmanagement
(1.9) Konzept zum Rolloutmanagement
(2.0) Servicekonzept
(2.1) Produktbeschreibungen mit techn. Datenblättern zu allen angebotenen Gerätetypen
(2.2) GS-Zeichen und Zertifikate
RoHs (Herstellererklärung), WEEE (Herstellererklärung), DE ZU-219 "Blauer Engel" bzw. sämtliche Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, Sicherheitsdatenblätter/ Umweltdatenblätter je Kopiertyp
(2.3) Ggf. weitere Zertifizierungen für die angebotenen Geräte
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
(7.6) Standortliste.xlsx
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Bezugs zu Russland haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe
(1.4.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.7) Konzept zum Flottenmanagement
(1.8) Konzept zum Rolloutmanagement
(1.9) Servicekonzept
(2.0) Produktbeschreibungen mit techn. Datenblättern zu allen angebotenen Gerätetypen
(2.1) GS-Zeichen und Zertifikate
RoHs (Herstellererklärung), WEEE (Herstellererklärung), DE ZU-219 "Blauer Engel" bzw. sämtliche Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, Sicherheitsdatenblätter/ Umweltdatenblätter je Kopiertyp
(2.2) Ggf. weitere Zertifizierungen für die angebotenen Geräte
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
(7.6) Standortliste.xlsx