Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-67
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 093-255428)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna
Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 (zuzüglich der Option für maximal zwei weitere Jahre)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01.10.2022
Ende: 30.09.2024
Beginn: 01.01.2023
Ende: 31.12.2024
Beginn: 01.10.2022
Ende: 30.09.2024
Beginn: 01.01.2023
Ende: 31.12.2024
Beginn: 01.10.2022
Ende: 30.09.2024
Beginn: 01.01.2023
Ende: 31.12.2024
Beginn: 01.10.2022
Ende: 30.09.2024
Beginn: 01.01.2023
Ende: 31.12.2024
- Vorlage der Eigenerklärung SaubFahrzeugBEschG
Es sind die Mindestvorgaben des SaubFahrzeugBeschG bzgl. der vorgegebenen Quoten nach Fahrzeugklassen gem. § 6 sowie der Anlage 1 des SaubFahrzeugBeschG einzuhalten (vgl. hierzu auch Ziffer 1.18 V Konzept zum Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement der Leistungsbeschreibung & besonderen
Bewerbungsbedingungen).
Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, hat der Auftragnehmer die Erfüllung der Verpflichtungen zur Einhaltung der Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Erklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne (Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG) vorzulegen.
Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (zuzüglich der Option für maximal zwei weitere Jahre)
Postdienstleistungen für die Kreisverwaltung Unna für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 (zuzüglich der Option für maximal zwei weitere Jahre)